Arbeitsausbeutung soll ein Straftatbestand werden
Ausbeuterische Arbeitsverhältnisse seien in einigen Branchen zur geduldeten und lukrativen Realität geworden, die Dunkelziffer sei hoch, begründete Streiff-Feller ihren Vorstoss. Der Bundesrat müsse deshalb das Strafgesetzbuch um einen Tatbestand der Arbeitsausbeutung ergänzen. Darin müsse der Begriff klar definiert, die real existierenden Ausbeutungssituationen erfasst werden. Zudem sei darin auch den Motiven der Ausbeutenden Rechnung zu tragen.
Der Tatbestand müsse zudem "auf Arbeitsverhältnisse zugeschnitten sein, in denen Subunternehmer oder Arbeitgebende sich an krass unterbezahlter Arbeit bereichern". Viele Betroffene würden aus wirtschaftlicher Auswegslosigkeit in ihrer Heimat hierzulande oft nur mit einem Zehntel der hiesigen Mindestlöhne abgespeist.
Der Bundesrat räumte in seiner ablehnenden Antwort auf die Forderung ein, diese Form des Missbrauchs spiele sich oft in einer Grauzone ab. Aufgrund der besonders vulnerablen Situation der Opfer, die sich regelmässig in einer Zwangs- oder Notsituation befinden, stelle die Verhinderung und Aufdeckung von Arbeitsausbeutung eine grosse Herausforderung dar.
Für Justizministerin Karin Keller-Sutter ist es allerdings zweifelhaft, ob ein separater Straftatbestand dazu beitragen könnte, Ausbeutungssituationen besser zu bekämpfen und zu verhindern, wie sie im Rat erklärte. Der Bundesrat sei der Auffassung, dass Arbeitsausbeutung mit dem geltenden Strafrecht hinreichend erfasst werden könne. Er sehe diesbezüglich keine Lücke im Strafrecht.
Um praktische Schwierigkeiten und Missstände im Bereich der Arbeitsausbeutung zu lösen, erscheinen dem Bundesrat präventive Massnahmen und eine verbesserte Zusammenarbeit der beteiligten Akteure wesentlich erfolgversprechender.