Arbeitslosenversicherung soll temporär weniger Geld erhalten
Das zeigt die Botschaft zum Bundesgesetz über die Massnahmen zur finanziellen und administrativen Entlastung ab 2025, die der Bundesrat verabschiedet hat. Darüber entscheiden wird das Parlament.
Der Bundesrat hatte im vergangenen Sommer verschiedene Massnahmen zur Entlastung des angeschlagenen Bundeshaushalts angekündigt. Umgesetzt werden soll nun eine davon.
Keine Leistungseinbussen
So soll der Bundesbeitrag an die Arbeitslosenversicherung (ALV) - befristet auf fünf Jahre - um 250 Millionen Franken pro Jahr gekürzt werden. Diese Kürzung in den Jahren 2025 bis 2029 sei ohne leistungsseitige Anpassungen umsetzbar, weil die ALV über genügend Eigenkapital verfüge, so der Bundesrat.
Diese gute finanzielle Lage sei auf die Unterstützung der ALV während der Covid-Pandemie durch ausserordentliche Bundesbeiträge im Umfang von 16 Milliarden Franken zurückzuführen. Trotz starkem Ausbau der Kurzarbeitsentschädigung habe sie sich aufgrund der Bundesbeiträge nicht verschulden müssen und habe damit auch eine Erhöhung der ALV-Beitragssätze verhindern können.
Hält die gute Arbeitsmarktlage an, wird das Eigenkapital des ALV-Fonds in den kommenden Jahren trotz Kürzungen der Bundesbeiträge weiter wachsen, wie der Bundesrat festhält. Sollte sich die Arbeitsmarktlage stark verschlechtern, verhindere eine Ventilklausel, dass die ALV in eine finanzielle Schieflage gerate.
Bundesrat und Parlament sollen die gesamte Kürzung von 1,25 Milliarden Franken gemäss dem Entwurf des Bundesrats frei auf die Jahre 2025-2029 verteilen können. Für den Voranschlag 2025 sieht der Bundesrat eine vollständige Kürzung des Bundesbeitrages an die ALV vor. Der Bundeshaushalt würde damit 2025 um knapp 600 Millionen entlastet.
Unklare Kita-Finanzierung
Verzichten will die Regierung dagegen auf eine Senkung des Kantonsanteils an der direkten Bundessteuer. Grund dafür sei, dass das Parlament bei der Kita-Finanzierung einen neuen Ansatz verfolge, der deutlich geringere Kosten für den Bund zur Folge hätte, schreibt der Bundesrat.
«Es ist deshalb nicht mehr zielführend, in einer separaten Vorlage eine Kürzung des Kantonsanteils zu beantragen.» Der Bundesrat halte aber inhaltlich daran fest, dass eine allfällige Vorlage zur familienergänzenden Kinderbetreuung primär durch die Kantone und/oder die Wirtschaft finanziert werden müsse.
Derzeit läuft eine Vernehmlassung zur Frage der künftigen Kita-Finanzierung. Die zuständige Ständeratskommission schlägt im Familienzulagengesetz ein Finanzierungssystem über Arbeitgeber- und allenfalls über Arbeitnehmerbeiträge vor.
Baustellen bei Bundesfinanzen
Der Bundeshaushalt befindet sich in einem strukturellen Ungleichgewicht: Die Ausgaben wachsen stärker als die Einnahmen. Neben der raschen Erhöhung der Armeeausgaben werden beispielsweise die Ausgaben für die AHV und für die Gesundheit aufgrund der demografischen Entwicklung weiterhin stark wachsen.
Neben der ALV-Kürzung hatte der Bundesrat in den vergangenen Wochen noch weitere Massnahmen zur Bereinigung der strukturellen Defizite beschlossen. Er tat dies in seinem eigenen Kompetenzbereich - das heisst ohne Gesetzgebungsbedarf.
Dabei geht es beispielsweise um lineare Kürzungen in praktisch allen Ausgabenbereichen. Diese Massnahmen entlasten den Haushalt ab 2024 um rund 2 Milliarden Franken pro Jahr, wobei ein Teil der Entlastungsmassnahmen zeitlich befristet ist. Darüber entscheiden wird jeweils das Parlament im Rahmen der jährlichen Budgetdebatte in der Wintersession.
Der Bundesrat wird dem Parlament in der laufenden Legislatur eine weitere Vorlage zur nachhaltigen Stabilisierung der Bundesfinanzen gestützt auf eine umfassende Aufgaben- und Subventionsüberprüfung unterbreiten. Das hat Finanzministein Karin Keller-Sutter Anfang Jahr angekündigt.