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Ausschaffungshaft für Minderjährige soll nicht verboten werden

In der Schweiz sollen weiterhin auch minderjährige Migrantinnen und Migranten in Ausschaffungshaft genommen werden. Die Staatspolitische Kommission des Ständerates (SPK) lehnt ein Verbot ab.

30.04.2019 / 14:52 / von: sda/mma
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Die SPK geht davon aus, dass die Kantone das Instrument der Inhaftierung für Minderjährige zurückhaltend anwenden. (Symbolbild: Pixelio.de/Peter Reinäcker)

Die SPK geht davon aus, dass die Kantone das Instrument der Inhaftierung für Minderjährige zurückhaltend anwenden. (Symbolbild: Pixelio.de/Peter Reinäcker)

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Mit 7 zu 5 Stimmen hat sich die SPK gegen eine Standesinitiative des Kantons Genf ausgesprochen, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten. Für Kinder unter 15 Jahren ist die Administrativhaft schon heute verboten. Der Kanton Genf möchte sie nun auch für 15- bis 18-Jährige verbieten.

Die SPK sieht keinen Grund für ein Verbot. Sie geht davon aus, dass die Kantone das Instrument für Minderjährige zurückhaltend anwenden. Derzeit verfasst eine Arbeitsgruppe des Bundes «best practices», die Alternativen zur Haft in den Vordergrund stellen.

Die Kommission weist auch darauf hin, dass der Nationalrat in der Frühjahrssession eine parlamentarische Initiative mit der Forderung nach einem Verbot abgelehnt hat. Die Diskussion ausgelöst hatte ein Bericht der Geschäftsprüfungskommission (GPK). Gemäss diesem wurden in manchen Kantonen sogar Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren inhaftiert.

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