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Bundesrat erteilt zweitem Service-public-Informationsangebot Absage

Der Bundesrat hat in einer Stellungnahme veröffentlicht, dass er keinen zweiten Service-public will. Stattdessen schlägt er andere Möglichkeiten vor, die man im bestehenden Service-public-Angebot verändern könnte.

02.02.2023 / 13:28 / von: sda/amo
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Der Bundesrat hat zum einem zweiten Service-public-Informationsangebot Stellung genommen. (Symbolbild: KEYSTONE/PETER SCHNEIDER)

Der Bundesrat hat zum einem zweiten Service-public-Informationsangebot Stellung genommen. (Symbolbild: KEYSTONE/PETER SCHNEIDER)

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In der Schweiz soll es kein zweites Service-public-Informationsangebot geben. Der Bundesrat befürchtet eine Verzettelung der Kräfte unter zwei öffentlich finanzierten Anbietern. Und der Einfluss eines zweiten Service-public-Angebots auf die Meinungs- und Angebotsvielfalt sei a priori unklar.

Das schreibt der Bundesrat in der am Donnerstag veröffentlichten ablehnenden Stellungnahme zu einem Postulat von Nationalrat Gerhard Pfister (Mitte/ZG). Es sei sinnvoller, zu überprüfen, inwiefern nicht auch Private das Angebot der SRG erbringen könnten, um den Spielraum zu vergrössern und die Abgabe möglichst tief zu halten.

Ein zweites öffentlich finanziertes Informationsangebot liesse sich ohne deutliche Reduktion der bestehenden Abgabeanteile für die SRG sowie für die konzessionierten Lokalradios und Regionalfernsehen nicht finanzieren, argumentiert der Bundesrat. Eine höhere Abgabe für Radio und Fernsehen würde politisch kaum akzeptiert.

Der Bundesrat gibt weiter zu bedenken, dass ein neues lineares Radio- und TV-Angebot dem Trend zu Online- und Social-Media-Angeboten zuwiderlaufe. Auch würde ein kostenloses Onlineportal den Wettbewerb verzerren.

Pfister will im Postulat geklärt haben, ob neben der SRG eine zweite Konzession vergeben werden könnte für einen Service public Auftrag von Radio- und Fernsehprogrammen sowie mit Onlinebeiträgen in der Sparte Informationen. Der Bundesrat soll sich zur Machbarkeit eines solchen Angebots und den finanziellen Konsequenzen äussern.

Über das Postulat entscheidet nun der Nationalrat.

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