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Der Datenschützer hält die Handy-Auswertung für erlaubt

Der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte Adrian Lobsinger hält die Handy-Auswertung für erlaubt. Nach der Prüfung der von der Swisscom zur Verfügung gestellten Informationen sei er zum Schluss gekommen, dass die Swisscom dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) ausschliesslich Zugang zu anonymisierten Daten gewährt.

03.04.2020 / 19:27 / von: sda/mma
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Die Standortdaten würden technisch im frühestmöglichen Zeitpunkt pseudonymisiert. (Symbolbild: Pixabay.com/Jan Vašek)

Die Standortdaten würden technisch im frühestmöglichen Zeitpunkt pseudonymisiert. (Symbolbild: Pixabay.com/Jan Vašek)

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Das teilte Lobsiger am Freitag auf seiner Webseite mit. Dementsprechend erachte er die Datenbearbeitung durch die Swisscom und die Weitergaben von anonymen Daten an das BAG datenschutzrechtlich als erlaubt.

Die Swisscom bearbeitet mit der Mobility Insights Plattform (MIP) anonymisierte Gruppenstatistiken anhand aggregierter Mobilitätsdaten zur Auswertung von Mobilitätsverhalten auf dem Gebiet der Schweiz.

Die dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) mit einer mindestens achtstündigen Verzögerung zugänglich gemachten visualisierten Auswertungen der Swisscom sollen dem Amt für die Pandemiebekämpfung eine Übersicht darüber verschaffen, ob es in der Schweiz noch Ansammlungen von grösseren Gruppen gab.

Die Visualisierungen zeigen den zeitlichen Verlauf der Aufenthalte von Handybesitzern in 100 mal 100 Meter grossen Gebieten, wenn mehr als 20 Mobilfunkgeräte von Abonnenten der Swisscom in einem solchen Gebiet vorhanden sind.

Keine Klardaten

Die Standortdaten würden technisch im frühestmöglichen Zeitpunkt pseudonymisiert, hält der Datenschutzbeauftragte fest. Die Swisscom mache dem BAG im MIP statistische und visualisierte Informationen zugänglich, jedoch nicht Klardaten oder pseudonymisierte Daten, die der Visualisierung im MIP zugrunde liegen. Die Ergebnisse, also die Visualisierung der aggregierten Standortdaten, auf welche die Swisscom das BAG zugreifen lässt, seien anonym.

Der Datenschutzbeauftragte war jedoch der Auffassung, dass die der Öffentlichkeit zugänglichen Informationen zur Zusammenarbeit zwischen dem BAG und der Swisscom und den damit verbundenen Datenbearbeitungen spärlich und nicht ohne Weiteres auffindbar waren.

Er habe die Swisscom daher dazu aufgefordert, die Öffentlichkeit mit detaillierteren Informationen zum Datenbearbeitungsvorgang zu bedienen. Die Swisscom sei dieser Aufforderung inzwischen nachgekommen und habe Antworten zu häufig gestellten Fragen betreffend die Nutzung der Mobility Insights Plattform von Swisscom durch das Bundesamt für Gesundheit (BAG) erstellt.

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