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«Ein handschriftliches Testament ist am einfachsten»

In der Schweiz hat nur rund ein Viertel ein Testament. Obwohl das Verfassen eines solchen gemäss einem Notar gar nicht so schwierig sei, und viele Erbstreitigkeiten verhindert werden könnten.

12.09.2019 / 12:12 / von: rme
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Das Testament sollte handschriftlich verfasst sein und unterschrieben werden. (Symbolbild: pixabay.com/annazuc)

Das Testament sollte handschriftlich verfasst sein und unterschrieben werden. (Symbolbild: pixabay.com/annazuc)

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Eine repräsentative Umfrage des Vereins myhappyend zeigt, dass nur ein Viertel der Schweizer ein Testament verfasst hat. Ohne ein solches komme es vermehrt zu Erbstreitigkeiten.

Dem widerspricht jedoch der Zürcher Notar Mario Barmettler.

Denn auch ein Testament kann bei der Schlichtungsbehörde angefochten werden. Dennoch empfiehlt er vor allem alleinstehenden Personen ein Testament. Denn nur mit diesem könne der letzte Wille auch umgesetzt werden.

Im Beitrag von RADIO TOP erzählt Notar Mario Barmettler, was es für ein rechtskräftiges Testament braucht.

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Wer keine direkten Nachkommen beziehungsweise Erben hat, kann seine Hinterlassenschaften verteilen. Dies ist aber nur mit einem rechtskräftigen Testament möglich. Für ein rechtskräftiges Testament brauche es nicht viel, so Barmettler.

Es muss handschriftlich verfasst sein und unterschrieben werden. Dazu gehören der Name, das Geburtsdatum und der Bürgerort. Dazu auch, wer als Erbe eingesetzt werden soll. Ebenfalls wie viel Geld diese erhalten sollen.

Ist das Testament unterschrieben muss es nur noch so aufbewahrt werden, dass es im Todesfall auch gefunden wird und an die zuständige Behörde weitergeleitet wird. Für misstrauische oder alleinstehende Personen empfiehlt der Notar jedoch eine Aufbewahrung bei der einer passenden Behörde.

Neben dem handschriftlichen Testament besteht auch die Möglichkeit, seinen letzten Willen bei einem Notar zu verfassen. Dieser schreibt den letzten Willen auf und am Schluss braucht es nur noch die Unterschrift.

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