Erneut schwere Vorwürfe gegen Kita-Kette Globegarden
Die grösste Schweizer Kita-Kette sieht sich erneut mit schweren Vorwürfen konfrontiert. Bereits anfangs Jahr stand Globegarden in der Kritik und beschäftigte gar die Politik.
Nun bringen weitere Recherchen des Onlinemagazins «Republik» weitere mutmassliche Verfehlungen ans Licht.Wie das Onlinemagazin berichtet, werfen ehemalige Mitarbeiter der Kita-Kette vor, Dokumente zu fälschen und so die Krippenaufsicht absichtlich zu täuschen. Die Kitas führen Präsenzlisten, die aufzeigen, wie viele Kinder an einem Tag anwesend sind. So soll sichergestellt werden, dass der Betreuungsschlüssel eingehalten wird. Je nach Kanton darf eine Betreuungsperson nicht mehr als fünf bis sieben Kinder betreuen. Diese Regel soll in den Kitas von Globegarden gleich mehrmals verletzt worden sein.
Um dies zu verschleiern, nutze die Firma verschiedene Tricks. So nutze die Kita-Kette die Tatsache aus, dass die Kontrollen der Aufsicht in der Regel angekündigt werden. So habe sie Zeit, um die Dokumente zu frisieren, bevor sie an die Behörden übergeben werden. Ein weiterer Trick sei, dass an Kontrolltagen temporäres Personal eingestellt werde.
Um auch bei den seltenen unangemeldeten Kontrollen die Listen manipulieren zu können, bedient sich Globegarden eines weiteren Kniffs. Sie hat ein Datenschutz-Merkblatt erstellt. Darin wird festgehalten, dass Kita-Leitungen der Aufsichtsbehörde zwar den Dienstplan und die Präsenzliste des Kontrolltages zeigen darf, nicht aber jene der vergangenen Woche. Diese Listen werden später von der Regionalleitung an die Behörden nachgereicht und falls nötig gefälscht.
Falls bei der unangemeldeten Kontrolle der Betreuungsschlüssel nicht aufgehe, werde das Personal dazu angehalten, Ausreden zu finden. Zum Beispiel, dass eine Betreuerin einen familiären Zwischenfall hatte oder ein Kind nur ausnahmsweise zur Betreuung in der Kita sei.
Globegarden-Geschäftsleiterin Christina Mair weist die Vorwürfe gegenüber der «Republik» entschieden zurück. Sie verweist darauf, dass die Regulierungen und Auflagen in jedem Kanton unterschiedlich seien. Es könne sein, dass eine Auslegung der geltenden Auflagen falsch verstanden wurde, so Mair weiter.