Freispruch für Klimaaktivisten nach Aufruf zur Dienstverweigerung
Das Bundesstrafgericht hat drei Klimaaktivisten vom Vorwurf der Aufforderung zur Verletzung militärischer Dienstpflichten freigesprochen. Die Westschweizer riefen im Internet dazu auf, keinen Militärdienst zu leisten oder die Ersatzabgabe nicht zu bezahlen.
Die Kosten des Verfahrens in der Höhe von 11'500 Franken werden dem Bund auferlegt, wie aus dem am Donnerstag veröffentlichten Dispositiv der Strafkammer des Bundesstrafgerichts hervorgeht. Zudem werden den drei Angeklagten ihre im Rahmen des Verfahrens getätigten Ausgaben von über 38'000 Franken vergütet.
Die Bundesanwaltschaft hatte die heute zwischen 22 und 33 Jahre alten Männer im Dezember 2022 mit Strafbefehlen zu bedingten Geldstrafen von 50 beziehungsweise 60 Tagessätzen verurteilt.
Zudem wurden ihnen Bussen zwischen 300 und 500 Franken auferlegt. Weil sie dagegen Beschwerde einlegten, wurden die Fälle an die Strafkammer des Bundesstrafgerichts in Bellinzona weitergeleitet. Die Hauptverhandlung fand im Mai statt.
Ethische Gründe
Die Angeklagten veröffentlichten im Mai 2020 auf der Internet-Seite der Vereinigung Klimastreik einen Artikel mit dem Titel «Ich boykottiere die Armee».
Darin riefen sie dazu auf, aus ethischen und moralischen Gründen sowie aus ökologischer und sozialer Verantwortung einem Aufgebot zum Militärdienst nicht zu folgen und keine Wehrpflichtersatzabgabe zu leisten. Diesen Aufruf veröffentlichten sie auch auf dem Nachrichtendienst Telegram.
Einer der Angeklagten wurde vom Kantonsgericht Waadt im Zusammenhang mit der Beteiligung an vier Klima-Aktionen in Lausanne in den Jahren 2019 und 2020 zu einer Geldstrafe von 125 Tagessätzen und einer Busse von 1000 Franken verurteilt. Dieser Entscheid ist rechtskräftig.
Debatte statt Verurteilung
Die Gruppe für eine Schweiz ohne Armee (GsoA) begrüsst in einer am Donnerstag veröffentlichten Medienmitteilung das Urteil des Bundesstrafgerichts und fordert, dass der Straftatbestand der Aufforderung und Verleitung zur Verletzung militärischer Dienstpflichten aufgehoben wird.
Er führe zu einer unverhältnismässigen Strafverfolgung und in einem allgemeinen Kontext zur Einschränkung der politischen Rechte und insbesondere der Meinungsäusserungsfreiheit. Eine Infragestellung der Institutionen müsse zu demokratischen Debatten führen und nicht zu Verurteilungen, schreibt die GsoA.
Das Urteil der Strafkammer ist noch nicht rechtskräftig und kann an die Berufungskammer des Bundesstrafgerichts weitergezogen werden.