SGB-Präsidentin Tatjana Binggeli erinnert, dass Schottland oder Island bereits erfolgreich nationale Gebärdensprachengesetze umgesetzt haben. (Archivbild: KEYSTONE/Anthony Anex)
Gehörlosenbund pocht auf Gebärdensprachegesetz
Die rechtliche Anerkennung sei nicht zwingend eine Voraussetzung für die Förderung der Anliegen von gehörlosen und hörbehinderten Menschen in der Schweiz, hatte der Bundesrat im September 2021 in einem Bericht festgehalten.
Demgegenüber hielt der Gehörlosenbund am Montag in einer Mitteilung fest, die bestehenden Rechtsgrundlagen seien lückenhaft und deckten die Alltagsbereiche von gehörlosen und hörbehinderten Menschen nur ungenügend ab. Nur ein Gebärdensprachegesetz werde es ermöglichen, die Gebärdensprache und die Kultur von gehörlosen Menschen in der Schweiz anzuerkennen.
Darauf basierend könnten dann Massnahmen vorgeschlagen werden, wie das Recht dieser Menschen auf Information, Kommunikation, Arbeit, Gesundheit, Bildung und Kultur abgedeckt werden könnten. Dies sei der einzige Weg, die Gehörlosengemeinschaft «endlich als echte kulturelle Minderheit mit eigener Sprachidentität anzuerkennen».
Ein eigenes Gesetz wäre zwar gemäss der Mitteilung neuartig für die Schweiz. SGB-Präsidentin Tatjana Binggeli ruft indes in Erinnerung, dass andere europäische Länder wie Schottland oder Island bereits erfolgreich nationale Gebärdensprachengesetze umgesetzt haben.