Personen im Asylbereich haben kaum Zugang zur Bildung
Die Stelle stützt sich dabei auf Fälle in allen Stufen des Bildungssystems, wie sie am Dienstag mitteilte. Während des Asylverfahrens ist der Zugang zum Grundschulunterricht demnach zu stark eingeschränkt. Trotz Grundunterricht in den Bundesasylzentren und frühzeitige Sprachförderung für Asylsuchende mit Bleiberechtsperspektive sei das Angebot zu eng.
Kinder werden gemäss dem Fachbericht in den Kantonen für die Grundschulung zu lange in Aufnahmeklassen unterrichtet, statt sie in Regelklassen aufzunehmen.
Für Jugendliche ab 16 Jahren gibt es zwar eine Vielzahl von integrationsorientierten Angeboten. Ihre Vorbildung und Kompetenzen werden aber kaum ermittelt und zu wenig anerkannt. Die Beobachtungsstelle hält fest, dass ein dem Alter angepasster Unterricht ein verfassungsmässiges Recht ist. Dieses Recht werde regelmässig verletzt.
Die Durchlässigkeit des Systems ist nach der obligatorischen Schule für Menschen mit ausländischen Abschlüssen ungenügend, wie die Stelle weiter schreibt. Ungeachtet des Aufenthaltsstatus sollten alle Jugendlichen und Erwachsenen sich nach ihren Fähigkeiten bilden dürfen. Das liege in Zeiten des Fachkräftemangels im Interesse der Gesellschaft.
Neben der Ausdehnung der Schulpflicht bis zum 18. Geburtstag plädiert die Beobachtungsstelle für einen landesweit einheitlichen Lehrplan in den Aufnahmeklassen, die Abklärung von Vorbildung und Kompetenzen bereits im Asylverfahren, einen individuellen Bildungsplan, Bildungszulagen und Stipendien. Menschen ohne Bleiberecht sollten eine bildungsorientierte Perspektive erhalten.