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Pink Cross und LOS reichen Strafanzeigen wegen Diskriminierungen ein

Die Schwulenorganisation Pink Cross und die Lesbenorganisation LOS reichen zwei Strafanzeigen wegen Diskriminierung ein. Eine Anzeige richtet sich gegen den Urheber eines Videos, in welchem homosexuelle Menschen beleidigte werden. Die zweite betrifft einen Artikel in der Zeitschrift «Theologisches».

20.10.2021 / 17:33 / von: lju
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Eine Strafanzeige richtet sich gegen den Urheber eines Videos, in welchem homosexuelle Menschen beleidigte werden. (Symbolbild: Keystone/AP/Francisco Seco)

Eine Strafanzeige richtet sich gegen den Urheber eines Videos, in welchem homosexuelle Menschen beleidigte werden. (Symbolbild: Keystone/AP/Francisco Seco)

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Die Schwulenorganisation Pink Cross und die Lesbenorganisation LOS reichen zwei Strafanzeigen wegen Diskriminierung ein. Dies geht aus einer am Mittwoch veröffentlichten Mitteilung hervor.

Eine Strafanzeige richtet sich gegen den Urheber eines Videos, in welchem homosexuelle Menschen beleidigte werden. Die zweite Strafanzeige betrifft einen Artikel in der Zeitschrift  «Theologisches». In diesem Artikel werde zu Hass gegen Homosexuelle aufgerufen. Der Herausgeber der Zeitschrift lehrt an der theologischen Fakultät in Lugano.

Seit Juli 2020 ist die erweiterte Antidiskriminierungs-Strafnorm (Art. 261bis StGB) in Kraft und somit der Aufruf zu homofeindlichem Hass und die Verbreitung von entsprechenden Ideologien strafbar. Die Zukunft werde zeigen, wie konsequent die Strafnorm an den Schweizer Gerichten angewendet werde, heisst es in der Medienmitteilung. Die Kantone seien aufgefordert, solche Fälle in Zukunft eigenständig strafrechtlich zu prüfen und gegebenenfalls zu verfolgen.

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