Räte wollen vollen Lastenausgleich für Familienausgleichskassen
Auf die Einführung des vollen Lastenausgleichs hatten sich die Räte bereits im vergangenen Jahr geeinigt. Noch offen war am Dienstag aber, wie viel Zeit die Kantone für die Umstellung bekommen sollten. Der Ständerat schloss sich nun oppositionslos dem Nationalrat an, der eine Übergangsfrist von drei Jahren beschlossen hatte.
Der Bundesrat beantragte die Einführung des vollen Lastenausgleichs zwischen den Kassen, weil das Parlament das verlangt hatte. Betroffen sind laut Angaben des Bundesrates vom Mai 2023 15 Kantone, die entweder einen Teil-Lastenausgleich oder gar keinen haben. Die anderen elf Kantone haben den vollen Lastenausgleich bereits.
Je nach Branche sind die Beitragssätze für die Familienzulagen unterschiedlich hoch. In Branchen mit tiefen Löhnen, Arbeitnehmenden mit kinderreichen Familien und vielen Teilzeitbeschäftigten müssen die Familienausgleichskassen höhere Beiträge verlangen, um die Familienzulagen finanzieren zu können.
In Branchen mit hohen Löhnen und Arbeitnehmenden mit wenigen Kindern dagegen ist die Finanzierung auch bei tiefen Beiträgen sichergestellt. Ein kantonaler Lastenausgleich kann diese Unterschiede teilweise ausgleichen.
Die Forderung nach dem vollen Lastenausgleich zwischen den Familienausgleichskassen geht auf eine Motion des früheren Mitte-Ständerates Isidor Baumann (UR) zurück. Die Vorlage ist bereit für die Schlussabstimmungen.