SEM toleriert Heimataufenthalte von Ukraine-Geflüchteten
Nicht jede Heimreise eines aus der Ukraine geflüchteten Menschen resultiere automatisch im Verlust des Schutzstatus S, sagte David Keller, der Leiter des Krisenstab Asyl im Staatssekretariat für Migration (SEM), am Donnerstag vor dem Bundeshausmedien in Bern.
Ist jemand länger weg, weil ihn etwa ein Todesfall länger aufhält, entzieht ihm das SEM nicht den Status. Jeder Einzelfall werde geprüft. Wenn allerdings jemand sich über 60 Tage lang nicht in der Schweiz aufhalte, ende der Schutzstatus.
Aber auch das ist nicht in Stein gemeisselt, wie Keller am Beispiel von ukrainischen Seeleuten erläuterte. Wenn Seeleute auf Fahrt gewesen seien, verfalle der Status nicht.
Seinen Angaben zufolge sind etwa 200 Geflüchtete wieder ausgereist. Das SEM verfügte für sie den Entzug des Schutzstatus. Diese Abgänge meldeten die Betroffenen selbst oder die Behörden der Kantone. An die in die Schweiz geflüchteten Ukrainerinnen und Ukrainer appellierte Keller, sich bei einer Ausreise doch bei den Behörden abzumelden.
Wie Keller weiter erklärte, sind unterdessen 55'300 Ukraine-Flüchtlinge auf die Kantone verteilt. 53'000 verfügen über den Schutzstatus. In 260 Fällen entschied das SEM gegen eine Erteilung oder nimmt weitere Abklärungen vor.
Allgemein hat sich die Lage beruhigt. Aktuell treffen den Angaben zufolge 5'000 bis 6'000 aus der Ukraine geflüchtete Menschen pro Monat ein. Das könne der Bund handhaben, sagte Keller.