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Spiess-Hegglin gewinnt gegen den «Blick»

Mit seiner Berichterstattung vom Dezember 2014 rund um die Geschehnisse im Anschluss an die Landammann-Feier im Kanton Zug hat der «Blick» die Persönlichkeitsrechte von Jolanda Spiess-Hegglin widerrechtlich verletzt.

10.05.2019 / 09:25 / von: sda/mco
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Jolanda Spiess-Hegglin erringt vor Gericht einen Teilsieg. (Screenshot: youtube.com/Schweizer Radio und Fernsehen)

Jolanda Spiess-Hegglin erringt vor Gericht einen Teilsieg. (Screenshot: youtube.com/Schweizer Radio und Fernsehen)

Das Zuger Kantonsgericht hat mit Urteil vom vergangenen Mittwoch die Zivilklage von Spiess-Hegglin gegen die Ringier AG als Herausgeberin des «Blicks» teilweise gutgeheissen. Spiess-Hegglin wurde eine Genugtuung von 20'000 Franken zugesprochen, wie das Gericht am Freitag mitteilte.

Die Anträge auf Veröffentlichung einer Entschuldigung im «Blick» oder auf Verbieten künftiger Berichterstattung in diesem Zusammenhang in der Tageszeitung wies das Kantonsgericht ab, soweit es darauf eingetreten ist.

Nicht Gegenstand des Verfahrens bildeten Forderungen auf Herausgabe des Gewinns, den der «Blick» mit der Verletzung der Persönlichkeit allenfalls erzielt hatte.

Ringier nahm das Urteil zur Kenntnis, hielt aber in einer Stellungnahme fest, dass die Ansichten des Kantonsgerichts Zug in den beiden wesentlichen Punkten nicht geteilt würden. Ringier sei weiterhin der Meinung, dass die Feststellung einer Persönlichkeitsverletzung zu Unrecht erfolgt und entsprechend auch keine Genugtuung zuzusprechen sei. Deshalb werde ein Weiterzug ans Obergericht des Kantons Zug geprüft.

Beim Prozess geht es um einen Artikel, den der «Blick» am 24. Dezember 2014 publiziert hatte. In diesem zeigte das Boulevardblatt mit Namen und Bild die damaligen Zuger Kantonsratsmitglieder Spiess-Hegglin (Grüne) und Markus Hürlimann (SVP) und titelte: «Sex-Skandal um SVP-Politiker: Hat er sie geschändet?»