Die Richter in der Schweiz können durch die politische Wiederwahl beeinflusst werden, so das Verdikt einer neuen Studie. (Archivbild: KEYSTONE/TI-PRESS/PABLO GIANINAZZI)
Studie zeigt: Richter-Wiederwahlen beeinflussen Rechtsprechung
Die Justiz sollte eigentlich unabhängig sein. Doch mit politischen Wiederwahlen der Richter sei eine Beeinflussung nicht ausgeschlossen. Zu diesem Schluss kommt ein noch nicht veröffentlichter Beitrag für eine juristische Fachpublikation, welche der Luzerner Bundesrichter Thomas Stadelmann (Die Mitte) und ein norwegischer Jurist gemeinsam verfassten und den CH-Media-Zeitungen vorliegt.
Als Anschauungsbeispiel wird der Europäische Gerichtshof genannt. Im Jahr 2010 wurden die Amtszeiten der Richter mit sofortiger Wirkung von sechs auf neun Jahre verlängert. Gleichzeitig wurden die Wiederwahlen abgeschafft. Es wurden einmalige Amtszeiten eingeführt, wie sie die Justizinitiative fordert.
Die statistische Analyse zeige, dass die Richter vor der Reform dazu neigten, ihren Ernennungsstaat zu bevorzugen. Diese Tendenz wurde durch die Amtszeitbegrenzung verringert, da die Richter nicht um ihre Wiederwahl fürchten mussten.
Mit der Studie werde auch ein Argument von Justizministerin Karin Keller-Sutter entkräftet, schreiben die Zeitungen der CH-Media weiter. Die Bundesrätin betonte mehrmals, dass in der Schweiz noch nie ein Richter wegen seines Urteils abgewählt wurde. Stadelmann schreibt im Beitrag, dass dieses Argument das Grundproblem verkenne. Schon die Möglichkeit einer Nichtwiederwahl sowie die regelmässigen «Denkzettel» in der Form von schlechten Wahlresultaten zeigen Wirkung, wie sich statistisch nachweisen lasse.