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Thurgauer sagen Ja zum Öffentlichkeitsgesetz

Im Thurgau gilt in Zukunft das Öffentlichkeitsprinzip, das heisst, Behörden müssen Akten-Einsicht gewähren. Bisher gehörte der Kanton Thurgau zu den wenigen Kantonen, in denen noch das Geheimhaltungsprinzip gilt.

19.05.2019 / 17:30 / von: mle
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(Bild: Pixabay.com/creativesignature)

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Die Initiative «Offenheit statt Geheimhaltung» wurde mit einem Ja-Anteil von 80,3 Prozent deutlich angenommen. 50'636 Stimmberechtigte waren für das Volksbegehren, 12'417 dagegen. Die Stimmbeteiligung betrug 37,1 Prozent.

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(Screenshot: wahlen.tg.ch)

RADIO TOP hat mit Cornelia Komposch, der zuständigen Thurgauer Regierungsrätin über das Ergebnis gesprochen:

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Die Geheimhaltung ist vom Tisch. Gegner befürchten nun aber einen Mehraufwand, wie Ruedi Zbinden gegenüber TELE TOP sagt:

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Der Kanton Thurgau gehörte zu den wenigen Schweizer Kantonen, in denen nach wie vor das Geheimhaltungsprinzip galt: Die Behörden entschieden in eigener Kompetenz, welche Dokumente sie der Öffentlichkeit zugänglich machen wollten.

Die im März 2018 eingereichte kantonale Volksinitiative «Offenheit statt Geheimhaltung» verlangte, dass die Thurgauer Kantonsverfassung geändert wird. «Der Kanton, die politischen Gemeinden und die Schulgemeinden müssen Einsicht in amtliche Akten gewähren, soweit nicht überwiegende öffentliche oder private Interessen entgegenstehen», soll es in einem neu einzufügenden Absatz in der Kantonsverfassung heissen.

Die Thurgauer Regierung lehnte die Initiative ab mit der Begründung, eine neue Regelung sei unnötig und würde viel Mehrarbeit provozieren. Bereits heute seien die Thurgauer Behörden bemüht, offen, umfassend, verständlich und frühzeitig zu informieren.

Der Tierschutzskandal von Hefenhofen befeuerte allerdings die Forderung der Initianten. Der bürgerlich dominierte Kantonsrat stimmte der Initiative im Februar knapp zu. Sogar die SVP, welche im Parlament noch mehrheitlich zu den Gegnern gehört hatte, beschloss Anfang April die Ja-Parole.

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