Travailsuisse lanciert schwarze Liste gegen Lohndiskriminierung
Fehlbare Unternehmen sollen ab Mitte des laufenden Jahres auf einer schwarzen Liste veröffentlicht werden, wie Travailsuisse am Donnerstag bekanntgab. Ein Eintrag in der schwarzen Liste gebe Auskunft über die Einhaltung des Gleichstellungsgesetzes und nicht darüber, ob es im Unternehmen Lohndiskriminierung gebe, wird auf der dazugehörigen Website respect8-3.ch präzisiert.
Unternehmen mit über 100 Angestellten sind seit dem Juli 2020 zu einer Lohngleichheitsheitsanalyse verpflichtet. Bis zum 30. Juni müssen die Unternehmen also ihre Löhne auf eine Diskriminierung zwischen den Geschlechtern analysiert und die Resultate den Angestellten kommuniziert haben.
Gemäss Travailsuisse fehlen jedoch Kontrollen der Analysen sowie Sanktionen. Daher brauche es neue Massnahmen wie die schwarze Liste.