«Unter gewissen Umständen kann ein Arbeitgeber einen Corona-Test verlangen»
Arbeitgeber können unter gewissen Umständen einen Corona-Test von ihren Mitarbeitern verlangen. Flächendeckendende Testreihen seien rechtlich zwar nicht zulässig, sagt Roger Rudolph, Professor für Arbeitsrecht an der Universität Zürich. Aber in einzelnen Fällen kann der Arbeitgeber einen Corona-Test anordnen. Darunter fällt unter Anderem, wenn der Arbeitnehmer mit vielen Personen in Kontakt steht, wie beispielsweise in der Pflege.
Wie Arbeitsrechtsexperten die Situation einschätzen – im Beitrag von RADIO TOP:
Aber auch wenn mehrere Fälle im Unternehmen bekannt sind, könnte der Arbeitgeber einen Coronatest anordnen. Zwingen kann der Arbeitgeber aber niemanden, so Rudolph weiter. Eine Verweigerung könnte jedoch ein zulässiger Grund für eine reguläre Kündigung sein. Eine fristlose Kündigung ist jedoch eher unwahrscheinlich. Zum einen sind die Hürden für eine fristlose Kündigung sehr hoch, so Rudolph. Auch müsste der Arbeitgeber den Arbeitnehmer vorgängig verwarnen.