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Vom Parlament aufgestockte Kinderabzüge bestehen nicht vor dem Volk

Eltern können für Kinder bei der direkten Bundessteuer keine höheren Abzüge geltend machen. Das Stimmvolk hat der Vorlage eine klare Abfuhr erteilt. SVP, FDP und CVP hatten die höheren Kinderabzüge zugunsten gut Verdienender im Parlament durchgeboxt.

27.09.2020 / 15:00 / von: mle/sda
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Eltern können bei der Bundessteuer keine höheren Abzüge für ihre Kinder geltend machen. Die Stimmenden in der Schweiz haben eine Vorlage dazu wuchtig abgelehnt. (Bild: KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER)

Eltern können bei der Bundessteuer keine höheren Abzüge für ihre Kinder geltend machen. Die Stimmenden in der Schweiz haben eine Vorlage dazu wuchtig abgelehnt. (Bild: KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER)

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Rund 2'003'000 Stimmende legten gemäss den Zahlen aus allen Kantonen vom Sonntag ein Nein in die Urnen und rund 1'164'000 ein Ja. Das ergibt einen Nein-Stimmen-Anteil von rund 63 Prozent. Die Ablehnung ist damit weitaus deutlicher als in Umfragen vorausgesagt. Und es offenbart sich wieder einmal der Röstigraben.

In der lateinischen Schweiz stiessen die höheren Kinderzulagen auf weit mehr Sympathie als in der Deutschschweiz. Das Tessin sagte deutlich und Genf nur ganz knapp Ja, die Waadt mit 50,9 Prozent knapp Nein. Die übrigen Westschweizer Kantone hatten Nein-Anteile unter 60 Prozent.

Die deutschsprachigen Kantone dagegen lehnten die Vorlage mit Nein-Anteilen von über 60 Prozent ab. Bern und die beiden Appenzell verwarfen sie sogar mit mehr als 70 Prozent Nein-Stimmen.

Ohrfeige für Bürgerliche

Nach dem Verdikt des Stimmvolks ändert sich nichts bei den Kinderabzügen von der Bundessteuer. Die abgelehnte Vorlage hätte Erhöhungen gebracht: Bis zu 25'000 Franken statt maximal 10'100 Franken hätten für von Dritten betreute Kinder abgezogen werden können. So hatte es der Bundesrat beantragt.

Der allgemeine Abzug pro Kind bleibt bei 6500 Franken und wird nicht auf 10'000 Franken erhöht. Diesen Teil der Vorlage hatte das Parlament eingefügt, gegen den Willen des Bundesrats und um Familien generell zu entlasten. Die Bürgerlichen setzten sich gegen die Linke durch, haben nun sich aber vom Volk eine Ohrfeige eingefangen.

Finanzminister Ueli Maurer sagte am Sonntag in Bern vor den Medien, das Resultat überrasche ihn nicht wirklich. Die Vorlage sei vom Parlament wesentlich umgeschrieben worden. Das Resultat sei nicht als Votum gegen Kinder oder gegen Familien zu werten, stellte Maurer klar.

Teure Ergänzung

Der Bundesrat hatte vor der Abstimmung geschätzt, dass die neuen Abzüge zu Steuerausfällen von zusammen 380 Millionen Franken führen würden. 370 Millionen Franken wären wegen der höheren allgemeinen Kinderabzüge weggefallen. Die Bundesratsvorlage hätte Ausfälle von lediglich 10 Millionen Franken verursacht.

Abgestimmt wurde, weil die SP das Referendum ergriffen hatte. Von den grossen Parteien unterstützten Grüne und GLP dieses Referendum. Die Gegner kritisierten, dass lediglich gut Verdienende von den höheren Abzügen profitiert hätten.

In Wirtschaftskreisen war das Anliegen umstritten. Stimmfreigabe beschlossen hatten der Wirtschaftsdachverband Economiesuisse und der Arbeitgeberverband. Der Gewerbeverband und die Wirtschaftsfrauen Schweiz hatten ein Ja empfohlen, der Gewerkschaftsbund ein Nein.

Vorlage wiederbeleben

Das Referendumskomitee gegen höhere Abzüge Kinderabzüge wertete das klare Nein zur Vorlage als «Absage an Geschenke für die Reichen». Das liberale Komitee, das das Referendum unterstützt hatte, will als nächsten ersten Schritt eine parlamentarische Initiative aus der FDP durchbringen.

Diese will zurück zur bundesrätlichen Vorlage, das heisst, den Abzug für von Dritten betreute Kinder von 10'100 auf bis zu 25'000 Franken anheben. Auch das unterlegene Befürworter-Komitee will diesen Vorschlag wiederbeleben. Auch Maurer sieht Chancen für diese abgespeckte Variante.

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