Weitere Fehler im Abstimmungsbüchlein zu Sozialdetektiven
In den Abstimmungsunterlagen zu den Sozialdetektiven ist ein weiterer Fehler aufgetaucht. Die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrats hat bereits beim Bund interveniert. Die Kompetenzen des Schweizer Nachrichtendienstes sind womöglich falsch beschrieben. In den Unterlagen zur Abstimmung am 25. November heisst es, der Nachrichtendienst dürfe Telefone überwachen, wenn er Terrorismus oder gewalttätigen Extremismus bekämpfen will. Das stimmt jedoch nicht, kritisiert die Kommission, heisst es im «TagesAnzeiger». Bei gewalttätigem Extremismus, zum Beispiel bei Linksradikalen, die Steine werfen an einer Demonstration, darf der Nachrichtendienst im Normalfall kein Telefon überwachen. Ob der Bundesrat den Fehler noch korrigiert, ist unklar.
Schon letzte Woche musste der Bund die Abstimmungsunterlagen zur Vorlage korrigieren.
In den Abstimmungsunterlagen heisst es, dass zuletzt pro Jahr etwa 220 Versicherte observiert wurden. Dies ist so falsch - korrekt sind es 150 pro Jahr. Die Korrektur Die Korrektur des Bundes wird nun in den elektronischen Unterlagen gemacht. Weil die schriftlichen Unterlagen bereits verschickt wurden, ist dort keine Korrektur mehr möglich.Es ist nicht das erste Mal, dass falsche Angaben im Abstimmungsbüchlein stehen.
RADIO TOP hat auf frühere Fehler und deren Konsequenzen zurückgeschaut:
Gegen das Abstimmungsbüchlein haben die Gegner der Vorlage bereits früher eine Beschwerde eingereicht - weil sie die Erläuterungen als tendenziös erachten.</a> Das Bundesgericht hat diese Beschwerde aber abgewiesen. Das Schweizer Stimmvolk entscheidet am 25. November unter anderem, ob die Sozialversicherungen mutmassliche Betrüger überwachen dürfen.