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Hotz zieht SH-Power-Abstimmung weiter ans Obergericht

Der Streit um die SH-Power-Abstimmung in Schaffhausen wird zum Gerichtsfall. Der Beschwerdeführer zieht den Fall weiter ans Schaffhauser Obergericht. Ungeachtet dessen wird die Abstimmung am Sonntag stattfinden.

15.11.2019 / 09:12 / von: mco
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Vor der Abstimmung öffnete die SH POWER die Tore ihres Werkhofs Lindli für die Öffentlichkeit um über das Neubauprojekt zu informieren. (Bild: shpower.ch)

Vor der Abstimmung öffnete die SH POWER die Tore ihres Werkhofs Lindli für die Öffentlichkeit um über das Neubauprojekt zu informieren. (Bild: shpower.ch)

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Die Schaffhauser stimmen am Sonntag über den Zusatzkredit von 1,47 Millionen Franken für den Werkhof von SH Power ab. Der Kredit wird von einer grossen Mehrheit unterstützt. Dennoch gibt es Unstimmigkeiten.

Vor drei Jahren hat die Schaffhauser Bevölkerung bereits über den Neubau vom Werkhof abgestimmt und diesen angenommen. Jetzt müssen sie nochmals abstimmen, weil das Projekt teurer ist, als geplant.

Der Präsident der Schaffhauser SVP, Walter Hotz ist mit der Abstimmung nicht einverstanden. Der Neubau hat aus seiner Sicht nichts mehr mit dem ursprünglichen Projekt gemeinsam.

Er hat deshalb eine Abstimmungsbeschwerde eingereicht. Die Regierung hat seine Beschwerde anfangs Woche abgelehnt.

Hotz akzeptiert den Entscheid der Regierung nicht und will am kommenden Montag Verwaltungsgerichtsbeschwerde beim Obergericht gegen den regierungsrätlichen Entscheid vom 11. November 2019 erheben, schreibt er in einer Mitteilung.   

Die Abstimmung am Sonntag findet so oder so statt. Das Schaffhauser Stimmvolk dürfte den Zusatzkredit für den Werkhof von SH Power annehmen.

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