Asylzentrum «Sonneblick»: Anwohner gehen vor Bundesgericht
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hat das Obergericht Appenzell Ausserrhoden die Beschwerde des Komitees «Anwohner Sonneblick» und der Gemeinde Walzenhausen abgewiesen. Die Beschwerdeführer befürchten ein Verkehrschaos. Sie beklagen sich darüber, dass das bisherige Gästehaus in der Kurzone liegt und nur mit einer schmalen Zufahrtsstrasse erschlossen ist.
Nun zieht das Anwohnerkomitee die Beschwerde ans Bundesgericht weiter. Das Obergericht hätte es sich mit der Beurteilung mehr als einfach gemacht, schreibt das Komitee in seiner Medienmitteilung. Es argumentiert weiter mit den erschwerten Zugangsmöglichkeiten zum Asyldurchgangszentrum. Mit der Umnutzung nehme die Bettenbelegung zu und so auch die Fussgängerfrequenz. Zudem fehle es an Strassenbeleuchtung. Die Zugangssituation sei somit zu gefährlich, besonders im Winter bei Schneeverhältnissen.
Bereits seit drei Jahren streiten die Anwohner mit dem Kanton über das geplante Asylzentrum. Bis zu 120 Asylsuchende sollen im Durchgangszentrum Platz haben.