Pull down to refresh...
zurück

Berufung abgewiesen nach Messerattacke auf Hals

Das Kreisgericht Rheintal hat einen Mann für schuldig befunden, weil er seiner Freundin in den Hals gestochen hatte. Der Verurteilte wollte ein milderes Urteil erwirken und zog den Fall bis vor das St.Galler Kantonsgericht. Dort wurde die Berufung abgewiesen.

30.06.2022 / 08:35 / von: evo
Seite drucken Kommentare
1
Das St.Galler Kantonsgericht wies die Berufung ab. (Archivbild: KEYSTONE/GIAN EHRENZELLER)

Das St.Galler Kantonsgericht wies die Berufung ab. (Archivbild: KEYSTONE/GIAN EHRENZELLER)

1
Schreiben Sie einen Kommentar

Ein junger Mann hat seiner Freundin am Hals Schnittwunden zugefügt, als er massiv alkoholisiert war. Wie das Tagblatt berichtet, habe der 20-Jährige seine Partnerin umarmt und ihr dabei in den Hals gestochen. Anschliessend habe er die Wohnung in Panik verlassen und sich später der Polizei gestellt. Für seine Tat sei er vom Kreisgericht Rheintal wegen versuchter vorsätzlicher Tötung und mehrfacher Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes verurteilt worden. Die verhängten sechs Jahre Freiheitsentzug seien zugunsten einer stationären Massnahmen aufgeschoben worden.

Der Beschuldigte habe daraufhin versucht, am Kantonsgericht eine mildere Strafe zu erwirken und sie auf viereinhalb Jahre zu reduzieren. Die Verteidigung führte den hohen Alkoholkonsum, das unreife Alter des Beschuldigten und die schwierige Jugend als Argument ins Feld. Das Kantonsgericht habe die Berufung jedoch abgewiesen. Die Kosten des Berufungsverfahrens von rund 9'400 Franken müsse der Beschuldigte bezahlen.

Beitrag erfassen

Ischdochwahr
am 30.06.2022 um 19:02
CHF 9'400 à Fonds perdu. Er wird diesen Betrag kaum je aufbringen können und seine Zukunftsaussichten sind erfahrungsgemäss ungünstig. Eine traurige Geschichte von einer in jungen Jahren schon gescheiterten Existenz.