Berufung abgewiesen nach Messerattacke auf Hals
Ein junger Mann hat seiner Freundin am Hals Schnittwunden zugefügt, als er massiv alkoholisiert war. Wie das Tagblatt berichtet, habe der 20-Jährige seine Partnerin umarmt und ihr dabei in den Hals gestochen. Anschliessend habe er die Wohnung in Panik verlassen und sich später der Polizei gestellt. Für seine Tat sei er vom Kreisgericht Rheintal wegen versuchter vorsätzlicher Tötung und mehrfacher Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes verurteilt worden. Die verhängten sechs Jahre Freiheitsentzug seien zugunsten einer stationären Massnahmen aufgeschoben worden.
Der Beschuldigte habe daraufhin versucht, am Kantonsgericht eine mildere Strafe zu erwirken und sie auf viereinhalb Jahre zu reduzieren. Die Verteidigung führte den hohen Alkoholkonsum, das unreife Alter des Beschuldigten und die schwierige Jugend als Argument ins Feld. Das Kantonsgericht habe die Berufung jedoch abgewiesen. Die Kosten des Berufungsverfahrens von rund 9'400 Franken müsse der Beschuldigte bezahlen.