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Besuche in St.Galler Spitäler und Kliniken wieder erlaubt

Ab Freitag in einer Woche dürfen Angehörige von Patienten in St.Galler Spitälern und Kliniken wieder auf Besuch gehen. Die Hygiene- und Distanzregeln seien nach wie vor dringlich einzuhalten.

12.06.2020 / 09:09 / von: szw/sda
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Der Kanton St. Gallen hebt das Besuchsverbot in Spitälern und Kliniken am 19. Juni auf. (Symbolbild: KEYSTONE/ALESSANDRO ELLA VALLE)

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Die Coronavirus-Fallzahlen in der Schweiz und im Kanton St. Gallen sind sehr niedrig. Zeitgleich mit der vom Bundesrat beschlossenen Aufhebung der ausserordentlichen Lage wird das kantonale Besuchsverbot für St. Galler Spitäler und Kliniken am 19. Juni aufgehoben.

Die Hygiene- und Distanzregeln bleiben trotzdem zentral. Spitälern und Kliniken wird empfohlen, die Einhaltung der Hygiene- und Distanzregeln mit einer eigenen Besuchsregelung sicherzustellen, wie die St. Galler Staatskanzlei am Freitag schrieb.

Das Besuchsverbot für Altersheime, Spitäler und Kliniken bestand seit 16. März. Das kantonale Gesundheitsdepartement kündigte nach dem Rückgang der Fallzahlen am 28. April eine Lockerung der Bestimmungen an: Besuche in Alters- und Pflegeheimen sowie in Spitälern sollten ab dem 11. Mai mit Einschränkungen wieder möglich sein.

Für die Spitäler und Kliniken machte der Kanton die Lockerungen teilweise wieder rückgängig. Zuerst wurde das Besuchsverbot bis 8. Juni und dann nochmals bis 19. Juni verlängert. Die Verlängerung habe keinen epidemiologischen Grund, sondern einen organisatorischen, hatte Kantonsärztin Danuta Reinholz Anfang Mai auf Anfrage von Keystone-SDA gesagt.

Ab kommenden Freitag können Patientinnen und Patienten wieder besucht werden. Die Verantwortung für das Besuchsregime fällt ab diesem Zeitpunkt wieder in die Kompetenz der Spitäler und Kliniken, wie der Kanton weiter schrieb.

Die Kantone Zürich, 

Schaffhausen

 und 

Thurgau

haben das Besuchsverbot bereits aufgehoben.

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