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Bundesgericht spricht ehemaligen Appenzeller Staatsanwalt frei

Das Bundesgericht hat einen ehemaligen Staatsanwalt des Kantons Appenzell Innerrhoden von der Begünstigung freigesprochen. Ihm wurde vorgeworfen, die Untersuchung eines tödlichen Unfalls in einem Lehrbetrieb im Jahr 2010 verschleppt zu haben. Der Fall verjährte.

17.11.2023 / 12:04 / von: jja/sda
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Es kam zu einer Strafuntersuchung. Der Staatsanwalt brauchte dafür über sechseinhalb Jahre. (Archivbild: KEYSTONE/GIAN EHRENZELLER)

Es kam zu einer Strafuntersuchung. Der Staatsanwalt brauchte dafür über sechseinhalb Jahre. (Archivbild: KEYSTONE/GIAN EHRENZELLER)

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Der frühere Innerrhoder Staatsanwalt Herbert Brogli hat an einem Berufungsprozess vor Bundesgericht einen Freispruch erhalten. Damit hoben die Bundesrichter das Urteil des Innerrhoder Kantonsgerichts vom Juni 2021 auf. Dieses verurteilte Brogli zu einer bedingten Freiheitsstrafe von sechs Monaten.

Der Schuldspruch wegen mehrfacher Begünstigung sei bundesrechtswidrig, heisst es im Urteil des Bundesgerichts, welches am Freitag veröffentlicht worden ist. Das Verhalten des Staatsanwalts spreche zwar für «bewusste Fahrlässigkeit». Eine Absicht, die wegen des tödlichen Unfalls des Lehrlings beschuldigten Personen von der Strafverfolgung entziehen zu wollen, verneinten die Richter jedoch.

Tödlicher Arbeitsunfall eines Lehrlings

Im September 2010 war ein Lehrling in seinem Lehrbetrieb in Appenzell in einem Warenlift eingeklemmt und tödlich verletzt worden. Der Lift war ungenügend gegen Unfälle gesichert, was schon Jahre zuvor vom Arbeitsinspektorat bemängelt worden war. Es kam zu einer Strafuntersuchung.

Der Staatsanwalt brauchte dafür über sechseinhalb Jahre und erklärte dies mit Arbeitsüberlastung. Die Anklage wegen fahrlässiger Tötung gegen den Betriebsleiter, den Lehrmeister und den Hersteller des Warenlifts kam schliesslich zu spät. Das Bezirksgericht Appenzell stellte den Fall im Herbst 2017 wegen Verjährung ein. Der beschuldigte Staatsanwalt wurde freigestellt.

Ein ausserordentlicher Staatsanwalt erhob Anklage gegen Brogli. Er habe die Verjährung in Kauf genommen und damit den Garagisten, den Lehrmeister und den Lifthersteller begünstigt, erklärte dieser an der damaligen Verhandlung vor dem Kantonsgericht Appenzell Innerrhoden. Der Beschuldigte sei mehrfach auf den schleppenden Gang des Verfahrens und die drohende Verjährung hingewiesen worden.

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M.H.
am 21.11.2023 um 14:19
Deifintiv kein gutes Zeugnis für die Schweizer Rechtssprechung. Ein Staatsanwalt kann schlampige Arbeit abliefern und wird dafür nicht mal verurteilt. Natürlich, er hatte seine Stelle verloren, wurde aber bald darauf andernorts wieder angestellt. Ob er nun besser arbeitet? Schlampige Arbeit ist anscheinend nicht strafbar.