«Es darf kein zweites Unterwasser geben»
Im Oktober 2016 fand in Unterwasser im Toggenburg ein Rechtsrock-Konzert mit rund 5000 Neonazis aus dem In- und Ausland statt. Die Polizei war vom Grossanlass überrumpelt und griff nicht ein.
Die Veranstaltung löste politische Diskussionen aus - auch im St.Galler Kantonsrat. Im April 2017 überwies eine klare Mehrheit eine Motion der CVP-GLP-Fraktion. Darin wurde ein gesetzliches Verbot von Veranstaltungen mit extremistischem Hintergrund verlangt. In der vergangenen Novembersession wurde das Geschäft kontrovers diskutiert. Der Kantonsrat war sich einig, dass man keine extremistischen Veranstaltungen im Kanton St. Gallen will. Der von der Regierung vorgeschlagene Artikel wurde jedoch als zu unpräzise beurteilt und abgelehnt.
Wie der neue Vorschlag bei den Parteien ankommt – im Beitrag von RADIO TOP:
Neu soll es kein generelles Verbot mehr geben, sondern Veranstaltungen sollen im Einzelnen von der Kantonspolizei untersucht und allenfalls verboten werden. Ebenfalls wird im neuen Vorschlag zwischen privatem und öffentlichem Grund unterschieden. Diese Präzisierung begrüsst FDP-Kantonsrat Alexander Bartl: «Durch diese Lösung dürfte der Vorschlag durchkommen».
Auch auf Seite der Linken findet der neue Vorschlag Anklang. SP-Kantonsrätin Bettina Surber betont, dass es grundsätzlich schon beim ersten Vorschlag keinen Widerstand gab. «Was in Unterwasser passiert ist, darf sich nicht wiederholen», erklärt Surber. Dafür brauche es eine Regelung.
Auch bei der CVP, welche die Sache mit ihrer Volksinitiative ins Rollen brachte, zeigt sich mit dem neuen Vorschlag zufrieden. Laut Fraktionspräsident Andreas Widmer bleibe dem Parlament keine andere Wahl, als das Gesetz zu verabschieden.