Gesetz gegen Neonazi-Konzerte im Kanton St.Gallen umstritten
Extremistische Anlässe, welche nicht mit den schweizerischen Werten vereinbar sind, müssten zwar wenn immer möglich verhindert werden - mit den vom Regierungsrat vorgeschlagenen Regelungen und der definierten Frist sei dies aber nicht möglich, wird die vorberatende Kommission des Kantonsrates in einer Medienmitteilung des Kantons zitiert. Sie schlägt deshalb vor, gänzlich auf eine gesetzliche Bestimmung zu verzichten.
Die Schaffung eines neuen Gesetzes wurde zum Thema, nachdem im Oktober 2016 ein Neonazi-Konzert in Unterwasser stattgefunden hat. Damals sind tausende Rechtsradikale ins Toggenburg gepilgert.
Um solche Konzerte in Zukunft zu verhindern hat die CVP zusammen mit der GLP eine Motion beim Kantonsrat eingereicht.
2017 ist die Motion vom Kantonsrat an die Regierung überwiesen worden. Die Regierung will nun ein Verbot von extremistischen Veranstaltungen im Polizeigesetz verankern.Bisher konnte eine Veranstaltung nur verhindert werden, wenn die öffentliche Sicherheit schwerwiegend gefährdet ist. Neu soll es möglich sein einen solchen Anlass schon zu verbieten, wenn sich die Bevölkerung bedroht fühlt oder wenn die Veranstaltung nicht mit der rechtsstaatlichen Grundordnung vereinbart werden könne.
Die vorberatende Kommission ist mit der Formulierung des neuen Gesetzes nicht einverstanden. Laut Bruno Dudli, SVP Kantonsrat St.Gallen, ist der Text zu schwammig formuliert:
Auch Michael Schöbe, CVP Kantonsrat St.Gallen bestätigt, dass vor allem die Formulierung des Gesetztes Probleme bereitet habe.
Ob der Kantonsrat der Empfehlung der vorberatenden Kommission folgt und auf die Ausarbeitung des Gesetzes von Veranstaltungen mit extremistischem Hintergrund verzichtet, ist laut Michael Schöbi, noch offen. Klar sei, dass das Gesetzt noch für viel Gesprächsstoff sorgen werde.
Das Verbot von extremistischen Veranstaltungen wird in der Novembersession vom Kantonsrat behandelt.