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Juristische Folgen für «Mohrenkopf»-Verkauf von Rorschach

Die Verkaufsaktion von Dubler-«Mohrenköpfen» in Rorschach hat ein juristisches Nachspiel. Die St.Galler Staatsanwaltschaft hat Ermittlungen eingeleitet. Dem Verantwortlichen droht im Extremfall ein Gerichtsprozess wegen Verstosses gegen die Anti-Rassismus-Strafnorm.

22.06.2020 / 18:02 / von: sap
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Die Verkaufsaktion von Dubler-«Mohrenköpfen» in Rorschach hat ein juristisches Nachspiel. (Archivbild: TOP REPORTER)

Die Verkaufsaktion von Dubler-«Mohrenköpfen» in Rorschach hat ein juristisches Nachspiel. (Archivbild: TOP REPORTER)

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Der Mann hatte sich letzte Woche als Schwarzer verkleidet und in diesem Kostüm Schokoküsse der Firma Dubler verkauft.

Die Firma ist in Verruf geraten, weil sie bei ihren Schokoküssen am Namen «Mohrenkopf» festhält.

Rassismus sei ein Offizialdelikt, erklärt die Mediensprecherin der St.Galler Staatsanwaltschaft dem «St.Galler Tagblatt». Die rechtliche Situation werde nun geprüft. Gegen den Verkäufer ist ein polizeiliches Ermittlungs-Verfahren eingeleitet worden. Der Mann wird polizeilich befragt.

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