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Kanton St.Gallen: Maskenpflicht ab 30 Personen und Tanzverbot

Ab Samstag gelten im Kanton St.Gallen verschärfte Massnahmen. Neu herrscht eine Sitzpflicht in der Gastronomie, Maskenpflicht bei Veranstaltungen und Tanzanlässe sind verboten.

16.10.2020 / 16:00 / von: mle
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Am Freitagnachmittag hat die St.Galler Regierung über die verschärften Massnahmen informiert. (Bild: RADIO TOP/Vivien Sasso)

Am Freitagnachmittag hat die St.Galler Regierung über die verschärften Massnahmen informiert. (Bild: RADIO TOP/Vivien Sasso)

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Ab diesem Samstag gelten im Kanton St.Gallen wegen den stark steigenden Fallzahlen neue Einschränkungen. Die Regierung führt diese dort ein, wo sich derzeit am meisten Personen anstecken, bei privaten Veranstaltungen und in Bars und Clubs. So gilt vorläufig bis am 31. Dezember 2020: In Clubs, Bars und Konzertlokalen darf nur noch im Sitzen konsumiert werden und tanzen ist verboten. Eine Maskenpflicht gilt bei Veranstaltungen mit über 30 Personen sowie generell für das Gastropersonal.

RADIO TOP wollte vom St.Galler Gesundheitschef Bruno Damann wissen, wie die Regierung die Massnahmen begründet und kontrollieren will:

Maskenpflicht ab Gruppen von 30 PersonenNeu müssen bei öffentlichen und privaten Veranstaltungen ab 30 Personen alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer eine Maske tragen. Die Maskenpflicht gilt auch für Gruppen unter 30 Personen, wenn die Abstandsvorgaben nicht eingehalten werden können. Diese Regelung betrifft nicht die Schulen.Tanzverbot in Clubs und BarsDaten aus dem Contact Tracing hätten gezeigt, dass beim Tanzen Ansteckungen passieren. Die Regierung verbietet deshalb Tanzanlässe. Dies gilt in öffentlich zugänglichen Einrichtungen und Betrieben sowie an öffentlichen Veranstaltungen, insbesondere für das Tanzen in Clubs, Diskotheken, Tanzlokalen, Salsaclubs und Bars.
Weiterhin erlaubt bleibt das Tanzen in Fitnessstudios, Sportvereinen, Tanzschulen und ähnlichen öffentlich zugänglichen Einrichtungen und Betrieben, wenn der Mindestabstand eingehalten werden kann. Ebenfalls erlaubt sind professionelle Tanzdarbietungen im Rahmen von Veranstaltungen sowie Proben hierfür.Sitzpflicht bei der KonsumationGleichzeitig müssen Gäste in Clubs und Bars ihre Getränke und das Essen im Sitzen konsumieren. Damit will die Regierung verhindern, dass in Bars und Clubs die Leute enge und zahlreiche Kontakte haben.
Mit dieser Einschränkung können Bars und Clubs ihre Gäste gleich wie in Restaurants empfangen. Um eine Gleichbehandlung aller Gastrobetriebe zu garantieren, ist deshalb die Allgemeinverfügung vom 25. September 2020 nicht mehr gültig. Bars und Clubs müssen somit die ausführlichen Kontaktdaten ihrer Gäste nicht mehr aufnehmen und kontrollieren. Es genügt die Erfassung der Kontaktdaten einer Person pro Tisch. Ausserdem muss das Personal in der Gastronomie neu eine Gesichtsmaske tragen. Gesichtsvisiere sind nicht erlaubt.Contact-Tracing-Team ausgebautDas Gesundheitsdepartement hat am Mittwoch bekanntgegeben, als Sofortmassnahme bis zu zehn weitere Tracerinnen und Tracer anzustellen. Wegen der hohen Fallzahlen steigt auch die Anzahl Fragen aus der Bevölkerung. Die Infoline wird deshalb heute bis 20 Uhr und mindestens bis am 30. Oktober 2020 auch an den Wochenenden betrieben.
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