Kanton St.Gallen will extremistische Veranstaltungen verbieten
Darin enthalten wäre ein Artikel gewesen, der ein Verbot für extremistische Veranstaltungen im Gesetz verankert. Der Regierung war dieser Artikel jedoch zu ungenau. Nun hat die vorberatende Kommission eine Alternative präsentiert. Dies geht aus einer Mitteilung vom Montag hervor.
Die Kommission, unter der Leitung von CVP-Kantonsrat Michael Schöbi, hat beschlossen, dass kein generelles Verbot beantragt werden soll. Stattdessen sollen die Veranstaltungen im Einzelfall durch die Kantonspolizei St.Gallen beurteilt und dann ein allfälliges Verbot ausgesprochen werden. Verboten werden sollen Veranstaltungen im öffentlichen Raum, welche «nicht mit der demokratischen und rechtsstaatlichen Grundordnung vereinbart werden können und dadurch das Sicherheitsempfinden der Bevölkerung beeinträchtigen».
Zudem soll beim Veranstaltungsverbot zwischen öffentlichem Raum und privatem Grund unterschieden werden. Veranstaltungen auf privatem Grund können nur verboten werden, wenn «eine schwere und unmittelbare Gefährdung oder Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nicht anders abgewehrt werden kann» oder es Anzeichen für Verbrechen oder Vergehen im Zuge dieser Veranstaltung geben könnte.
Der Kantonsrat berät den Artikel in der Februarsession 2020. Hintergrund des Verbots extremistischer Veranstaltungen im Kanton St.Gallen war ein rechtsradikales Konzert im Toggenburg. Vor drei jahren haben sich in Unterwasser über 5'000 Rechtsradikale aus ganz Europa versammelt.
Die Gemeinde war vom Aufmarsch der Neonazis vollkommen überrumpelt.