Kanton Thurgau kassiert Rüffel vom Bundesrat
Acht Kantone führen schwarze Listen für Leute, die ihre Krankenkassenprämien nicht bezahlen – darunter auch der Kanton Thurgau. Wer auf einer solchen schwarzen Liste steht, wird nur noch im Notfall medizinisch behandelt. Der Kanton Thurgau ist der einzige dieser Kantone, welcher auch Kinder auf die schwarze Liste setzt. Dafür erhält der Kanton nun eine Schelte aus Bern.
In einer Antwort des Bundesrats auf eine Anfrage der Thurgauer SP-Nationalrätin Edith Graf-Litscher heisst es, dass der Kanton Thurgau mit seiner Regelung gegen die Kinderrechtskonvention verstosse. Gemäss Konvention müsse bei allen Massnahmen, die Kinder beträfen, das Wohl des Kindes vorrangig berücksichtigt werden.
Die Zugangsbeschränkung zu medizinischen Leistungen bei Kindern stehe daher im Konflikt zur Kinderrechtskonvention, schreibt der Bundesrat. Die Schweiz hat die Kinderrechtskonvention ratifiziert, sie ist hierzulande direkt anwendbar. Betroffene könnten sich vor Gericht darauf berufen. Das heisst, dass sie auch die Regelung im Kanton Thurgau auf dem Rechtsweg zu Fall bringen können.
Linke Politiker begrüssen das klare Statement des Bundesrats auf Anfrage von RADIO TOP. Sie hoffen, dass der Rechtsweg nicht nötig ist, sondern dass die Thurgauer Kantonsregierung die Regelung von sich aus anpasst. Bürgerliche Politiker hingegen sehen keinen Handlungsbedarf. SVP-Vertreter sagen auf Anfrage, dass sie es weiterhin begrüssen, wenn auch Kinder auf die schwarze Liste gesetzt würden. Nur so könnten die Eltern zu einem Umdenken bewogen werden.