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Krawallnächte St.Gallen: Erste Rekurse gegen Wegweisungen

Über 500 Personen haben am Ostersonntag nach den Ausschreitungen in der Stadt St.Gallen Wegweisungen erhalten. Am Montag gingen erste Rekurse beim Kanton ein.

06.04.2021 / 11:58 / von: sda/asl
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Polizisten nehmen in der Stadt St.Gallen einen Jugendlichen fest. (Bild: KEYSTONE/Michel Canonica)

Polizisten nehmen in der Stadt St.Gallen einen Jugendlichen fest. (Archivbild: KEYSTONE/Michel Canonica)

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Am Karfreitag war es in der Stadt St.Gallen zum zweiten Mal innert Wochenfrist zu Ausschreitungen gekommen. Am Ostersonntag kontrollierte die Polizei nach neuerlichen Gewaltaufrufen in den sozialen Medien mit einem Grossaufgebot Hunderte von Personen. 60 Personen wurden vorübergehend festgenommen. Zudem wurden über 500 Wegweisungen ausgesprochen.

Die Polizei hielt zudem eine Personengruppe an, weil sie 2,5 Liter Brennsprit und kleine, leere Flaschen mit sich führte, die zum Bau von Molotow-Cocktails hätten verwendet werden können. Ferner stellte die Polizei diverse Pyros, Vermummungsmaterial und ein Messer sicher.

«Die Wegweisungen in dieser ausserordentlichen Situation wurden als verhältnismässig erachtet», hiess es einer Bilanz des Polizeieinsatzes. Es habe keine Ausschreitungen geben, keine Personen seien verletzt worden und Sachschaden habe weitestgehend verhindert werden können.

Keine aufschiebende Wirkung

Eine Wegweisung bedeutet in der Regel, dass sich die Person während höchstens 24 Stunden nicht mehr auf einem Platz, in einem Park oder Quartier aufhalten darf. Personen, gegen die eine Fernhaltung ausgesprochen wird, müssen den verbotenen Raum während längstens einem Monat meiden.

Die St.Galler Stadtpolizei hat am Sonntag diesen Spielraum ausgenutzt. In den nächsten 30 Tagen dürfen die rund 500 betroffenen Personen den bezeichneten Perimeter (Innenstadt bis Drei Weieren) nicht mehr betreten. Die Verfügungen sind beim Kanton anfechtbar.

«Wir haben die ersten Rekurse zu den Wegweisungen erhalten», sagte Hans-Rudolf Arta, Generalsekretär des St.Galler Sicherheits- und Justizdepartements, am Montag auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Wer weggewiesen wurde, habe 14 Tage Zeit, gegen die schriftliche Verfügung rechtlich vorzugehen. Bei einer mündlichen Verfügung seien es fünf Tage.

Der Kanton muss prüfen, ob die Wegweisungen den gesetzlichen Voraussetzungen entsprechen, im konkreten Fall verhältnismässig waren und keinen schweren Eingriff in die Grundrechte darstellten. Das öffentliche Interesse an der Gefahrenabwehr muss dem privaten Interesse der Weggewiesenen an der Benützung des öffentlichen Raums überwiegen.

«Die Rekurse haben keine aufschiebende Wirkung», erklärte Arta. Die Weggewiesenen dürfen den entsprechenden Perimeter bis zum Entscheid des Kantons nicht betreten, ausser sie müssen wegen der Arbeit oder der Schule in die Stadt. Wird ein Rekurs abgewiesen, besteht die Möglichkeit, den Entscheid ans Verwaltungsgericht weiterzuziehen.

Weiterer Aufruf zur Gewalt

«Wir wollten mit den vielen Wegweisungen die Gewaltspirale stoppen», sagte Roman Kohler, Sprecher der Stadtpolizei St.Gallen auf Anfrage. Es seien immer die gleichen Leute, welche die Ordnung gefährdeten. «Für nächsten Freitag wurde bereits wieder zu Gewalt aufgerufen», so Kohler. Von den 33 am Karfreitag weggewiesenen, hätten 25 die Verfügung missachtet. Sie müssen mit einer Strafanzeige rechnen.

Die vielen Wegweisungen würden auch Fragen aufwerfen, das ist sich der Polizeisprecher bewusst. Betroffene, die glaubhaft machen könnten, zu unrecht weggewiesen worden zu sein, könnten sich bei der Polizei melden.

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Esther Fehr
am 07.04.2021 um 00:07
Diese ganzen Wegweisungen sind ein klassisches St.Galler Eigentor.
B. Kerzenmacher
am 06.04.2021 um 19:27
Solche Szenen gleichen sich überall.Täter filmen, einsammeln, identifizieren, anklagen, verurteilen und wo möglich zügig abschieben. Alles was das Gesetzbuch hergibt. Nichts mit schwerer Kindheit etc. Zusätzlich Schadenersatz, bis restlos alles wieder auf Neu ist.Es ist der Gesellschaft nicht zuzumuten, dass diese Chaoten hier Krieg spielen dürfen, Anlass egal.