Nur wenn ein Luchs krank oder verletzt ist, darf er in der Schweiz abgeschossen werden. (Symbolbild: pixabay.com)
Luchsabschuss in der Schweiz: Darf man das?
In der Schweiz gibt es derzeit ungefähr 200 erwachsene Luchse. Sie sind hauptsächlich in wenig besiedelten Gebieten unterwegs, sagt Fridolin Zimmermann von der Stiftung Kora. Er ist Verantwortlich für die Zählung der Tiere in der Schweiz. Dass ein Tier wie in Appenzell Innerrhoden im Dorf umherstreift, sei sehr selten.
«Das sind hauptsächlich Jungtiere. Entweder haben sie die Mutter verloren oder die Mutter hat sie abgestossen. Diese Jungtiere können noch nicht selber jagen. Deshalb gehen sie teils auch in besiedelten Gebieten auf Futtersuche.»Auch der Luchs in Appenzell Innerrhoden hat versucht, in Kaninchen- und Hühnerställe einzudringen. Dass das Tier am Ende geschossen werden konnte, wird im Artikel 8 des eidgenössischen Jagdgesetzes festgehalten. Dort heisst es, dass kranke und verletzte Tiere durch den Jagdaufseher oder Wildhüter getötet werden können. Das Weibchen in Appenzell Innerrhoden war krank und apathisch, deshalb wurde es «erlöst», wie Jagdaufseher Ueli Nef erklärt: «Das Tier hat keine Scheu mehr gezeigt und ist hilflos im Quartier umhergestreift. Man hat gut gesehen, dass es diesem Tier nicht gut geht.»
In solchen Fällen braucht es für den Wildhüter oder den Jagdaufseher keine Abschussbewilligung. Ist ein Luchs gesund, richtet aber erheblichen Schaden an, kann vom Kanton eine Abschussbewilligung erteilt werden. Reissen solche Luchse Nutztiere, steht den Besitzern der getöteten Tiere eine Entschädigung zu.
Nef erklärt gegenüber RADIO TOP, dass versucht wurde, das junge Luchsweibchen dazu zu bewegen, sich wieder in seinen natürlichen Lebensraum im Wald zurückzuziehen. Deshalb wurde das Tier erst einige Tage beobachtet, bis der Entscheid zum Abschuss gefällt wurde.
Der Luchsexperte Fridolin Zimmrmann von der Stiftung Kora und der Innerrhodner Jagdverwalter Urs Nef im Beitrag von RADIO TOP:
audio