Möwen in Rapperswil-Jona an Vogelgrippe gestorben
In dieser Zone herrscht eine Stallpflicht für Geflügel. Falls vorhanden, darf das Geflügel in einem geschützten, nach oben hin geschlossenen Auslauf nach draussen. Betroffen sind sechs Betriebe, wie das Gesundheitsdepartement des Kantons St. Gallen am Donnerstag mitteilte. Auch Geflügelausstellungen sind in diesem Kontrollgebiet bis zum 31. Juli verboten.
Bisher gab es bei Geflügelhaltenden im Kanton keine positiven Befunde. Dennoch rieten die Behörden, wachsam zu bleiben.
Falls tote Vögel gefunden werden, solle man diese nicht berühren und den Fund der Wildhut oder der Polizei melden. Die Kadaver werden dann eingesammelt und untersucht. Halterinnen und Halter von Geflügel müssen Anzeichen einer möglichen Ansteckung sofort melden.
Das Risiko einer grossflächigen Seuche sei derzeit gering, weil sich die Wildvögel in der Brutzeit befinden. Sobald sich die Vögel aber ab Mitte Sommer aus ihren Nistgebieten bewegen, könnte dies die Situation verändern. Wichtig bleibe, den Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln zu verhindern.