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Schwiegersohn eines Oligarchen erhält keinen Zugriff auf 20 Millionen Geschenk

Der Schwiegersohn eines auf der Sanktionsliste stehenden russischen Unternehmens erhält keinen Zugriff auf 20 Millionen US-Dollar, die ihm sein Schwiegervater am 14. März 2022 schenkte und auf ein Schweizer Bankkonto überwies.

13.08.2024 / 12:49 / von: jsc/sda
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Bundesverwaltungsgericht verweigert Schwiegersohn eines Oligarchen Millionen US-Dollar. (Symbolbild: commons.wikimedia.org)

Bundesverwaltungsgericht verweigert Schwiegersohn eines Oligarchen Millionen US-Dollar. (Symbolbild: commons.wikimedia.org)

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Der Beschwerdeführer selbst steht nicht auf der Liste Sanktionierter, die von der Europäischen Union und weiteren Ländern nach dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine beschlossen und seither ergänzt wurde. Seine Staatsangehörigkeit ist im Urteil anonymisiert worden. Allerdings sind neben seinem Schwiegervater auch seine Ehefrau von den Sanktionen betroffen, wie aus einem am Dienstag veröffentlichten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hervorgeht.

Zwischen dem 23. Februar und dem 1. März 2022 verschenkte der Schwiegervater insgesamt 260 Millionen US-Dollar an seine Tochter und nahe Familienangehörige, wie das Gericht festhält. Am 16. März 2022 wurde er auf die Liste der Ukraine-Verordnung in der Schweiz aufgenommen.

Der Schwiegervater hatte zuerst versucht, 20 Millionen US-Dollar am 8. März 2022 von zwei seiner schweizerischen Bankkonten als Schenkung an seine Tochter zu überweisen. Die entsprechende Bank der Tochter wies die Transaktion jedoch zurück, weil die Beschenkte vom sogenannten Verbot der Entgegennahme von Einlagen tangiert war, das damals seit wenigen Tagen in Kraft war.

Das Bundesverwaltungsgericht bestätigt die Sicht des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco), wonach davon ausgegangen werden könne, dass der Schwiegervater weiterhin über die an den Schwiegersohn ausbezahlten finanziellen Mittel verfügen könnte. Es hat deshalb alle Rügen des Beschwerdeführers abgewiesen.

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