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Spitäler Altstätten, Grabs und Walenstadt führen wieder Besuchsverbot ein

Ab Dienstag gilt in den Spitälern Altstätten, Grabs und Walenstadt ein Besuchsverbot. Besuche sind ab dann nur noch in Ausnahmefällen möglich.

23.08.2021 / 14:58 / von: mco
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In den Spitälern gilt weiterhin Maskenpflicht. (Archivbild: KEYSTONE/GIAN EHRENZELLER)

In den Spitälern gilt weiterhin Maskenpflicht. (Archivbild: KEYSTONE/GIAN EHRENZELLER)

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Da die COVID-Patientenzahlen in den Spitälern der Spitalregion Rheintal Werdenberg Sarganserland (SR RWS) wieder deutlich angestiegen sind, wurde ein Besuchsverbot für die Spitäler Altstätten, Grabs und Walenstadt beschlossen, teilt die Spitalleitung am Montag mit.

Besuche seien ab dem 24. August 2021 nur noch in Ausnahmefällen möglich. Ausnahmen gelten zum Beispiel für Eltern von Kindern, Besuchende von dementen oder besonders unterstützungsbedürftigen Personen sowie Besuchende von palliativen Patientinnen und Patienten. Auch für Patientinnen und Patienten mit einer sehr langen Aufenthaltsdauer gibt es Ausnahmen.

Ausnahmeregelungen gebe es ausserdem für werdende Eltern. Väter dürfen während der Geburt ihre Partnerin begleiten und im Verlauf des Wochenbetts ihre Frau und das Neugeborene im Spital besuchen.

Besuche in den genannten Ausnahmefällen sind nur mit einem gültigen COVID-Zertifikat möglich. Zudem gilt weiterhin Maskenpflicht im gesamten Spital.

Auch am Kantonsspital St.Gallen gilt seit dieser Woche ein Besuchsverbot.

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