St.Galler Restaurants dürfen weiterhin mobile Bauten aufstellen
Während der Coronapandemie durften Gastrobetriebe in St.Gallen mobile Bauten ausserhalb ihrer Lokale aufstellen. In den vergangenen zwei Jahren habe es mit solchen temporären Aussenbauten von Gastronomiebetrieben keine Probleme gegeben, heisst es in einer Mitteilung der Stadt vom Montag. Bedingung sei, dass der öffentliche Grund nicht anderweitig benötigt werde.
Wer eine Baute - etwa ein Zelt oder ein Holzhäuschen - aufstellen will, muss bei der Stadtpolizei ein Gesuch stellen. Gesuche werden geprüft und wenn möglich bewilligt. Die mobilen Bauten dürfen während maximal dreier Monate pro Kalenderjahr stehen. Eine Baubewilligung braucht es dafür nicht.