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St. Galler Volksschulgesetz wird überarbeitet

Der St. Galler Kantonsrat hat am Mittwoch eine Überarbeitung des Volksschulgesetzes in Auftrag gegeben. Umstritten waren der Umfang der Revision sowie die Schwerpunkte.

30.11.2022 / 14:47 / von: jma/sda
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Der St. Galler Kantonsrat diskutierte am Mittwochnachmittag über die gesetzlichen Grundlagen für die Volksschule. (Archivbild: KEYSTONE/GIAN EHRENZELLER)

Der St. Galler Kantonsrat diskutierte am Mittwochnachmittag über die gesetzlichen Grundlagen für die Volksschule. (Archivbild: KEYSTONE/GIAN EHRENZELLER)

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Nach der Behandlung des Berichts «Perspektiven der Volksschule 2030» hatte die zuständige Kommission mit einem Antrag eine Totalrevision des Volksschulgesetzes verlangt.


Ziel der Überarbeitung solle unter anderem eine vereinfachte Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden sein. Weiter müsse die Rolle des Bildungsrats überprüft werden. Das Bildungsdepartement solle sich auf Regelungen beschränken, «die der kantonalen Steuerung bedürfen».


Verlangt wurden eine Flexibilisierung des Oberstufenmodells, der sonderpädagogischen Massnahmen oder des Einschulzeitpunkts. Weiter muss ein Massnahmenpaket geprüft werden, damit «allen Kindern ein optimaler Schulstart gelingt». Zudem soll sich die Pädagogische Hochschule St. Gallen (PHSG) «statt in Richtung Forschung zu einer verstärkten Praxisorientierung hin entwickeln».


Mehr Zeit für Totalrevision

Die Regierung reagierte mit einem eigenen Antrag. Sie schlug eine «bereichsbezogene Revision in Etappen» ohne Themenvorgabe vor. Die Reformen könnten so rasch angegangen werden. Eine Totalrevision würde hingegen erhebliche Zeit in Anspruch nehmen. Ein ähnlicher Antrag kam von den Fraktionen von FDP, Grünen und SP. Sie wollten ebenfalls eine Etappierung, aber mit den Themen der Kommission als Priorität.


In den Abstimmungen setzte sich letztlich die Version der vorberatenden Kommission durch. Damit wird es eine Totalrevision des St. Galler Volksschulgesetzes nach dem Themenkatalog der Kommission geben.

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