Stadtpolizei St.Gallen erlässt Auflagen für den FCSG
Um die Sicherheit im und um das Stadion zu gewährleisten, macht die Stadtpolizei St.Gallen dem FC St.Gallen für die kommenden Heimspiele Auflagen. Dies geht aus einer Mitteilung der Stadtpolizei vom Donnerstag hervor. Diese Auflagen beinhalten zum einen konkrete Sicherheitsmassnahmen im und um das Stadion und zum anderen ein Verbot von Fahnen und Choreo-Material im Sektor D für das nächste Heimspiel vom 28. September 2019.
Das Verbot gelte vorerst für ein Heimspiel und werde damit begründet, dass Personen, die sich im Rahmen von Pyro-Aktionen vermummen, mit Fahnen oder Choreo-Material gedeckt wurden, heisst es weiter. Die Stadtpolizei St.Gallen behält sich vor, dieses Verbot bei erneutem Fehlverhalten auf weitere Heimspiele auszudehnen sowie weitere Massnahmen einzuleiten.
Anlässlich des Fussballspiels des FC St.Gallen gegen Servette vom Samstag, 21. September 2019, wurden durch Vermummte im Heimsektor D massiv pyrotechnische Gegenstände abgebrannt. Die Menge, welche während des Spiels abgebrannt und im Anschluss an das Spiel sichergestellt wurde, stelle eine erhebliche Gefahr für die Menschen im Stadion, speziell im entsprechenden Sektor dar, so die Stadtpolizei.
Zudem wurden im Rahmen des Fussballspiels auch ausserhalb des Stadions pyrotechnische Gegenstände abgefeuert. Diese gelangten auf die Zürcher Strasse, die Autobahn und das Dach eines Gebäudes beim Gründenmoos.