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St.Galler Maskenverweigerin greift Polizisten an

Eine 51-Jährige Frau hat am Dienstagabend in der Stadt St.Gallen einen Stadtpolizisten tätlich angegangen. Die Frau war zuvor ohne Maske in einem Geschäft unterwegs gewesen und wollte ihre Personalien nicht bekanntgeben. Sie wird bei der Staatsanwaltschaft angezeigt und wurde für 30 Tage weggewiesen.

08.12.2021 / 15:45 / von: jmi
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In der Stadt St.Gallen schlug eine Maskeverweigerin auf einen Polizisten ein. (Symbolbild: Stadtpolizei St.Gallen)

In der Stadt St.Gallen schlug eine Maskeverweigerin auf einen Polizisten ein. (Symbolbild: Stadtpolizei St.Gallen)

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In St.Gallen hat eine Frau einen Polizisten tätlich angegriffen. Die Stadtpolizei wurde gestern Abend in ein Geschäft in der Innenstadt gerufen, heisst es in einer Mitteilung. Dies weil sich zwei Frauen ohne Maske  in ein Geschäft wollten. Ein Sicherheitsmitarbeiter des Kaufhauses wollte deshalb den zwei Frauen ein Hausverbot aussprechen. Die Damen weigerten sich diese bekanntzugeben. Aus diesem Grund bot der Sicherheitsmitarbeiter die Stadtpolizei St.Gallen auf.

Nach einem Gespräch gab die eine der beiden Frauen ihre Personalien bekannt. Die andere Frau weigerte sich nach wie vor. Anschliessend wollte sie sich von der Örtlichkeit entfernen, worauf sie zurückgehalten wurde. Die 51-Jährige fing an zu schreien und wehrte sich stark. Daraufhin führte ein Polizist die Frau hinter das Patrouillenfahrzeug, wo sie ihn mit zwei Faustschlägen tätlich anging. Die Frau wurde in Handfesseln gelegt und auf den Polizeiposten gebracht. Sie wird bei der Staatsanwaltschaft wegen Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte angezeigt. Ebenso wurde sie für 30 Tage von der Stadt St.Gallen weggewiesen.

 

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Jocker
am 10.12.2021 um 12:36
Moment mal, hier werden wieder einmal die unschuldigen zu schuldigen gemacht und der Sicherheitsmitarbeiter OHNE polizeiliche Kompetenzen geht straffrei aus. Wie kommt dieser Sachverhalt zu Stande? Man muss davon ausgehen, dass der Sicherheitsmitarbeiter die Frauen grundlos zurück hielt (sonst wären die sicher gegangen), womit der Straftatbestand von Art. 183 StGB (Freiheitsberaubung) erfüllt ist, welcher eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren vorsieht.