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St.Galler Polizei verbietet Rechtsrockkonzert

Gemäss öffentlich zugänglichen Informationen ist am Samstag ein Unterstützungskonzert für das Parteihaus PNOS geplant. Der Veranstaltungsort ist nicht bekannt, soll sich aber in der Schweiz befinden. Die Kantonspolizei St.Gallen hat die Durchführung der Veranstaltung im Kanton St.Gallen verboten.

10.01.2017 / 09:09
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Der Neonazi-Anlass in Toggenburg löste bereits Debatten aus. (Bild: twitter.com/Antifa Bern)

Der Neonazi-Anlass in Toggenburg löste bereits Debatten aus. (Bild: twitter.com/Antifa Bern)

Die St. Galler Kantonspolizei hat ein Rechtskonzert, das am kommenden Samstag irgendwo in der Schweiz stattfinden soll, präventiv verboten. Der organisierenden Pnos wurde eine entsprechende Verfügung zugestellt.

Man habe Kenntnis davon erhalten, dass die Partei Pnos am kommenden Samstag «ein Rechtskonzert in der Schweiz» plane, teilte die St. Galler Kantonspolizei am Dienstag mit. Bisher ging kein Gesuch um eine Bewilligung ein. Der konkrete Ort soll erst kurzfristig bekanntgegeben werden.

Die Polizei verbietet nun die Durchführung der Veranstaltung im Kanton St. Gallen, «um die Wahrung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten». Dem Parteipräsidenten der Pnos sei eine entsprechende Verfügung zugestellt worden.


Erfahrungsgemäss würden bei Anlässen rechts- oder linksextremer Kreise Demonstranten der jeweiligen Gegenseite mobilisiert, «weshalb mit einer Auseinandersetzung gerechnet werden muss», heisst es in der Mitteilung.

Die St. Galler Polizei und Staatsanwaltschaft waren letzten Herbst in die Kritik geraten, weil sie am 15. Oktober ein von Rechtsextremen organisiertes Konzert in Unterwasser mit rund 5'000 Teilnehmenden nicht verhindert hatten.

RADIO TOP hat bei den Kritikern nachgefragt, wie sie den Entscheid finden:


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Eine Woche danach war an einer Pnos-Veranstaltung in Kaltbrunn ein Musiker aufgetreten, für den für die Schweiz ein Einreiseverbot galt. Die Polizei hatte ihn erst nach dem Konzert an die Grenze verfrachtet.

Im Dezember teilte dann die Staatsanwaltschaft mit, dass sie im Zusammenhang mit dem Aufmarsch der Rechtsradikalen in Unterwasser kein Strafverfahren eröffnen werde. Es hätten sich keine Anhaltspunkte für strafbares Verhalten finden lassen.