Die Freiheitsstrafe des ehemaligen Kita-Mitarbeiters wird aufgeschoben zugunsten einer stationären Massnahme. (Screenshot: TELE TOP)
Urteil gegen St.Galler Kita-Mitarbeiter wird rechtskräftig
Das Kreisgericht St.Gallen hat einen ehemaligen Kita-Mitarbeiter zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten, zu einer Geldstrafe, zu einer stationären Therapie sowie zu einem Tätigkeitsverbot verurteilt.
Mit diesem Urteil ist die Staatsanwaltschaft grundsätzlich einverstanden und zieht es deshalb nicht weiter.Gegenüber RADIO TOP erklärt Beatrice Giger, Mediensprecherin der Staatsanwaltschaft St.Gallen, das für die Staatsanwaltschaft vor allem wichtig war, dass die stationäre Massnahme und ein lebenslanges Berufsverbot im Urteil enthalten sind. Weil die von der Staatsanwaltschaft geforderten Massnahmen im Urteil aufgenommen wurden, akzeptiert sie das Urteil.
Auf Anfrage von RADIO TOP bestätigt auch der Anwalt des 34-jährigen Täters, dass er und sein Mandant nicht in Berufung gehen werden. Damit wird das Urteil am Freitag, 7. Februar 2020 rechtskräftig.