Verteidigerin fordert in Mels SG einen Freispruch
Der junge Mann, der einen 45-jährigen Italiener durch Stiche in die Augen mit einem Regenschirm getötet haben soll, sei zwar tatsächlich schuldunfähig, sagte seine Anwältin. Allerdings sei der Grund für seine Schuldunfähigkeit nicht wie von der Staatsanwaltschaft ausgeführt selbstverschuldet. Stattdessen geht die Anwältin davon aus, dass dem Beschuldigten eine Substanz, etwa K.O-Tropfen, verabreicht worden sei.
«Fakt ist, der Beschuldigte befand sich in einem völlig abnormalen Zustand, den er vorher noch nie erlebt hatte.» Alkohol habe er auch bei früheren Gelegenheiten konsumiert. Noch nie sei er aber aufgrund des Alkohols aggressiv geworden. Der Beschuldigte sei daher freizusprechen.
Der Anwalt der Opferfamilie hatte zuvor ein neues psychiatrisches Gutachten zum Beschuldigten gefordert. Als Begründung für seine Forderung nannte er die Aussagen einer Zeugin vom Donnerstagmorgen an der Gerichtsverhandlung.
Die Zeugin sagte aus, dass Sie den Beschuldigten in einer Bar an der Fasnacht länger beobachtet hätte. Er habe dabei ruhig gewirkt und für eine gewisse Zeit keine alkoholischen Getränke konsumiert. Der Anwalt zog daher ein bereits erstelltes Gutachten in Zweifel.
Keine Erklärung für das Tötungsdelikt
Am Morgen hatte sich der Beschuldigte bereits zum Tötungsdelikt geäussert und sagte: «Ich muss damit umgehen. Es ist extrem schlimm, es tut mir leid und es belastet mich sehr.» Eine Erklärung, wie es zur Tat gekommen sei, habe er nicht. Auch habe er noch nie zuvor einen solchen «Blackout» gehabt.
Beim Prozess wurde ein junger Mann beschuldigt, nach starkem Alkoholkonsum einem damals 45-Jährigem mit einem Regenschirm in die Augen gestochen und ihn so tödlich verletzt zu haben. Die Staatsanwaltschaft forderte eine bedingte Freiheitsstrafe.
Wie stark der 19-Jährige alkoholisiert war, liess sich nicht mehr genau eruieren. Die Staatsanwaltschaft geht gemäss der Anklageschrift jedoch von minimal 1,2 und maximal 2,1 Promille zum Tatzeitpunkt aus. Wegen des hohen Alkoholgehalts im Blut liege eine «Schuldunfähigkeit» vor.