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Amlikon-Bisseg fordert fixe Mindestabstände zu Windkraftanlagen

Der Gemeindepräsident von Amlikon-Bisseg hat von seinen Bürgerinnen und Bürgern den Auftrag bekommen, bis vor das Bundesgericht zu gehen, um gegen die geplanten Windräder in Thundorf zu kämpfen. Die Forderungen der Gemeinde lassen die Thurgauer Regierung kalt.

31.01.2023 / 09:11 / von: fgr
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In Thundorf sind mehrere Windräder geplant. (Symbolbild: KEYSTONE/VALENTIN FLAURAUD)

In Thundorf sind mehrere Windräder geplant. (Symbolbild: KEYSTONE/VALENTIN FLAURAUD)

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Die Thurgauer Gemeinde Amlikon-Bisseg befindet sich in unmittelbarer Nähe zum geplanten Windpark auf dem Wellenberg. Die Planung liegt aber bei der Nachbargemeinde Thundorf und das, obwohl drei von den acht rund 250 Meter hohen Windrädern in der Nähe der Gemeindegrenze von Amlikon-Bissegg stehen sollen.

Gemeinde wehrt sich

Amlikon-Bisseg möchte sich mit allen Mitteln gegen die geplanten Windräder wehren. Wie die «Thurgauer Zeitung» schreibt, habe der Gemeinderat und Präsident Thomas Ochs von seinen Bürgerinnen und Bürgern den Auftrag und die Finanzkompetenz erhalten, mit allen Mitteln gegen die geplanten Windräder anzukämpfen.

Der SVP-Kantonsrat Pascal Schmid aus Weinfelden fordert, dass die Windkraftanlagen einen definitiven Abstand zu Gebäuden einhalten müssen, in denen sich regelmässig Leute aufhalten. Die Forderung teilt der mit der Gemeinde. Der SVP-Kantonsrat hat das Anliegen in einer parlamentarischen Initiative aufgenommen. So sollen die Mindestabstände im kantonalen Planungs- und Baugesetz festgeschrieben werden.

Thurgauer Regierung stellt sich quer

Die Forderung lautet, dass im Radius der dreifachen Höhe einer Windkraftanlage kein bewohntes Gebäude stehen darf. Diese Regelung würde einen Teil der Windräder des Projekts verunmöglichen. Noch hat der Regierungsrat nicht explizit auf den Vorstoss von Pascal Schmid geantwortet. In einer früheren Beantwortung eines anderen Vorstosses hatte sie aber klar gemacht, dass sie nichts von so einer Regelung wissen will. Die bestehende Gesetzgebung schütze die Bevölkerung bereits genügend.

Der Grosse Rat muss noch über den Vorstoss von Schmid debattieren, die Gemeinde wollte aber nicht zuwarten. Seit dem 27. Januar liegt eine Änderung des kommunalen Baureglements auf. Darin steht, dass der Abstand von Grosswindanlagen zu bewohnten Häusern mindestens 850 Meter betragen muss. Der Kanton muss diese Änderung aber genehmigen.

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