«Dreckslügner» ausgeteilt: Facebook-Nutzer kommt ungeschoren davon
Die Lausanner Richter halten in einem am Montag publizierten Urteil fest, dass Hermann Lei nicht beschwerdeberechtigt ist. Das Bezirksgericht Meilen hatte die Zivilansprüche Leis im Dezember 2016 auf den Zivilweg verwiesen. Das Gericht hatte den Rentner wegen mehrfacher Beschimpfung zu einer bedingen Geldstrafe von 15 Tagessätzen zu 60 Franken und einer Busse von 300 Franken verurteilt.
Das Zürcher Obergericht hob das Urteil auf und sprach den 61-Jährigen frei. Vor dem Obergericht hatte Lei die Bestätigung des erstinstanzlichen Urteils beantragt.
Auch die Oberstaatsanwaltschaft Zürich zog den Entscheid des Obergerichts vor Bundesgericht weiter. Sie rügte jedoch lediglich den Freispruch betreffend der Betitelung «Dreckslügner». Die Lausanner Richter bestätigen auch in diesem Punkt die Sicht der Zürcher Vorinstanz.
Der IV-Rentner hatte Hermann Lei in der Facebook-Gruppe «Anti SVP - Stoppt den Wahnsinn» mit den genannten Worten betitelt. Den Post machte er im Zusammenhang mit Leis erstinstanzlicher Verurteilung im April 2016 wegen Gehilfenschaft zur Verletzung des Bankgeheimnisses in der