Gesetzesentwurf des Kantons Thurgau fordert keinen Alkoholausschank für Betrunkene
Im Kanton Thurgau besteht bereits heute im Gastgewerbegesetz ein Ausschankverbot von Alkohol an Betrunkene. Jedoch nur an betrunkene Personen, die psychisch krank oder drogenabhängig sind. In der vorgeschlagenen Revision des Gesetzes hat der Kanton die Spezifikation der psychisch Kranken und Drogenabhängigen raus gestrichen. Neu heisst der Paragraf: «Der Ausschank von alkoholhaltigen Getränken an betrunkene Personen ist verboten.»
Politische Diskussion
Der Entwurf der Revision ist nun in der Vernehmlassung. Auch der Grossrat und Rechtsanwalt Hermann Lei hat die vorgeschlagene Revision unter die Lupe genommen. Er stellt sich nun öffentlich gegen den neuen Paragrafen zum Ausschankverbot: Dieser sei zu offen formuliert. Da im Gesetz nicht definiert ist, was unter «betrunkene Personen» zu verstehen sei, könne der Paragraf zu Missbrauch führen. So könne die Regierung gegen Gastrobetriebe vorgehen, die sich beispielsweise kritisch gegenüber der Regierung geäussert hätten, argumentiert Lei.
Bei den Grünen Thurgau löst der neue Paragraf hingegen Freude aus. Wie der Präsident der kantonalen Partei sagt, sei Alkoholmissbrauch eine der grössten Suchtkrankheiten in der Schweiz. Die Gastrobetriebe sollen etwas dazu beitragen um den Missbrauch einzudämmen.