Falls Ueli Fisch zum Stadtpräsidenten gewählt werden sollte, könnte er die Stelle nicht teilen.
Kanton Thurgau hält nicht viel von geteilten Amtsleitungen
Die Stelle eines Stadtpräsidenten zu teilen, würde gemäss den gesetzlichen Bestimmungen nicht vorgesehen und verstosse auch gegen höherrangiges Recht. Dies unter anderem, weil es die Wählenden vor Probleme stellen würden, falls sie nur einen der beiden Kandidaten unterstützen würden. Laut Regierungsrat verletze dies den Anspruch des Stimmberechtigten auf freie und unverfälschte Stimmabgaben, wie die Thurgauer Zeitung schreibt.
Auch gegenüber geteilten Amtsleitungen ist der Regierungsrat abgeneigt. Jedoch ist eine geteilte Stelle für andere Stufen sehr wohl denkbar, wie beispielsweise auf Stufe der Sachbearbeitung oder Fachspezialisten.
Der Thurgauer Regierungsrat reagiert damit auf eine einfache Anfrage von Fisch (GLP, Ottoberg) und Cornelia Hauser (GP, Weinfelden).