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Kanton Thurgau verlängert Möglichkeit zu Urnenabstimmungen statt Gemeindeversammlungen

Im Kanton Thurgau können bis im Juli Urnenabstimmungen anstatt Gemeindeversammlungen gemacht werden. Der Regierungsrat hat die Ende März auslaufende Frist verlängert. Damit können die Gemeinden die anstehenden Rechnungen an der Urne genehmigen lassen.

04.03.2021 / 09:10 / von: asl
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Denn Gemeinden ist es selbst überlasse, ob sie eine Urnenabstimmung einer Gemeindeversammlung vorziehen. (Symbolbild: KEYSTONE/JEAN-CHRISTOPHE BOTT)

Denn Gemeinden ist es selbst überlasse, ob sie eine Urnenabstimmung einer Gemeindeversammlung vorziehen. (Symbolbild: KEYSTONE/JEAN-CHRISTOPHE BOTT)

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Im November hat der Thurgauer Regierungsrat den Gemeinden die Möglichkeit gegeben, wichtige Entscheide der Gemeindeversammlung wie beispielsweise das Budget 2021 mit einer Urnenabstimmung zu entscheiden. Der Beschluss wurde im November auf Ende März befristet.

Wie die Staatskanzlei am Donnerstag mitteilt, hat der Regierungsrat diese Frist nun bis zum 4. Juli 2021 verlängert. Über die Rechnung 2020 kann dadurch noch an der Urne abgestimmt werden. Diese Entscheidung wurde angesichts der aktuellen Corona-Situation gefällt. Den Gemeinden ist es selbst überlassen, ob sie eine Urnenabstimmung einer Gemeindeversammlung vorziehen.

Anfang Woche hat auch der Kanton Zürich diese Massnahme bis zum Sommer verlängert.

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