Nach Hitlergruss eines Thurgauer Offiziers: Strafgesetz soll verschärft werden
Vor vier Jahren zeigte ein Swisscoy-Offizier aus dem Kanton Thurgau in einer Bar im Kosovo den Hitlergruss. Die Militärjustiz klagte ihn wegen Rassendiskriminierung an. Das Militärgericht St.Gallen verurteilte ihn zwar wegen Trunkenheit, im Punkt der Rassendiskriminierung sprach es ihn jedoch frei. Auch das Appellationsgericht urteilte mit einem Freispruch. Als Grund nannten die Gerichte, dass nicht klar ist, ob der Offizier mit dem Hitlergruss andere werbend beeinflussen sollte. Mit einer Beschwerde beim Kassationsgericht erreichten die Ankläger, dass der Fall nun noch einmal neu verhandelt werden muss.
In der Schweiz ist der Hitlergruss nur dann verboten, wenn der Grüssende damit für den Nationalsozialismus werben will. Mit dieser Auslegung ist eine SP-Nationalrätin nicht zufrieden. Sie will darum in der Wintersession eine parlamentarische Initiative einreichen, die parteiübergreifend unterstützt wird. Der Vorstoss sieht laut dem SonntagsBlick vor, dass die öffentliche Verwendung von nationalsozialistischen Parolen oder Grussformen mit einer Busse bestraft wird. Dies unabhängig davon, ob damit für die Ideologie geworben wird. Der Vorstoss verlangt weiter, dass sämtliche rassendiskriminierende Zeichen und Gesten verboten werden.
Es ist nicht das erste Mal, dass ein Verbot rassistischer Symbole diskutiert wird. 2009 führte der Bundesrat eine Vernehmlassung für eine entsprechende Gesetzesänderung durch. Diese kam bei den Parteien und Organisationen aber nicht gut an.