Neuer Gesamtarbeitsvertrag für das Ostschweizer Autogewerbe steht fest
Der seit zehn Jahren gültige Gesamtarbeitsvertrag (GAV) für das Autogewerbe in der Ostschweiz wurde in den vergangenen Monaten sozialpartnerschaftlich überarbeitet und revidiert, wie die paritätische Berufskommission (PBK) in einer Mitteilung schreibt. Ein GAV regelt die jeweiligen Arbeitsverhältnisse und definiert entsprechende Mindestanforderungen. Der revidierte Gesamtarbeitsvertrag sei für die Verbandsmitglieder des Auto Gewerbes in der Ostschweiz bereits seit dem 1. Juni 2022 in Kraft. Der Bundesrat erklärte diesen jüngst für allgemeinverbindlich. Somit gelte er seit dem 1. Oktober 2022 auch für alle anderen Ostschweizer Firmen des Autogewerbes, die keinem Verband angehören.
Vorteile für Arbeitnehmende und Arbeitgeber
Arbeitnehmende wie auch Arbeitgeber profitieren laut der Paritätischen Berufskommission (PBK) von den paritätisch erarbeiteten Vertragsänderungen. Ziel der Verhandlungen sei es gewesen, allseits mehr Berechenbarkeit, Fairness und Stabilität zu erzielen. Die Arbeitnehmenden werden in verschiedenen Bereichen in ihren Rechten gestärkt. Zu tiefe, branchenfremde Mindestlöhne seien fortan unzulässig.
Neue Jahresendsaldi
Im neuen GAV wurde insbesondere der persönliche Geltungsbereich ausgeweitet. Neu sind auch die Lernenden dem GAV unterstellt. Die Arbeitgeber sind zudem verpflichtet, über die Arbeitsstunden in ihren Betrieben genaustens Buch zu führen. Andernfalls drohen Konventionalstrafen. Die Höhe der Über- und der Minderstundensaldi wurde ebenfalls angepasst. Per Ende Jahr können neu bis zu 120 Überstunden auf das nächste Kalenderjahr übertragen werden. Minderstunden sind neu mit bis zu 60 Stunden übertragbar, wie Autogewerbe Ostschweiz weiter schreibt. Im ehemaligen GAV konnten höchstens 50 Über- oder Minderstunden verbucht werden. Eine weitere, sehr massgebliche Änderung betrifft die Kündigungsfristen für Arbeitnehmende ab dem vollendeten 55. Lebensjahr: Profitieren sie doch fortan von einer um zwei Monate verlängerten Kündigungsfrist.
Einhaltung der Vorschriften
Die eingesetzte paritätische Berufskommission (PBK) mit Sitz in der Stadt St.Gallen beaufsichtigt die Umsetzung sowie die allseitige Einhaltung des allgemein verbindlichen Gesamtarbeitsvertrages. Sie wurde von den Parteien des Gesamtarbeitsvertrages (AGVS Sektion St.Gallen, Appenzell und AGVS Sektion Thurgau / Unia und Syna) in der Rechtsform eines Vereines gegründet. Für weitere Informationen zum GAV für das Autogewerbe Ostschweiz wurde eine spezielle Webseite aufgeschaltet.